EU-Wettbewerbshüter wollen höhere Corona-Beihilfen für Unternehmen

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten am 19.01.2021 im Rahmen einer Konsultation vorgeschlagen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft bis Ende 2021 zu verlängern und auszuweiten.

Aus EU-Aktuell vom 20.01.2021 ergibt sich:

Der Vorschlagsentwurf trägt den ersten Rückmeldungen der Mitgliedstaaten im Rahmen einer Umfrage Rechnung, die die EU-Kommission im Dezember 2020 eingeleitet hat, um die Meinungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen einzuholen.

Auf dieser Grundlage hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten nun einen Vorschlagsentwurf mit folgendem Inhalt zur Stellungnahme übermittelt:

  • Die Bestimmungen des Befristeten Rahmens sollen bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, Unternehmen in der anhaltenden Krise zu unterstützen, und gleichzeitig den fairen Wettbewerb zu schützen.
  • Da die Krise sich hinzieht, sollen die Obergrenzen für begrenzte Beihilfebeträge, die auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährt werden können (derzeit bis zu 120.000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor, 100.000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. 800.000 Euro je Unternehmen aus einem anderen Sektor), und für Maßnahmen, die zu den nicht durch die Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen beitragen (derzeit bis zu drei Mio. Euro je Unternehmen), angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und der Bedürfnisse der von der Krise betroffenen Unternehmen angehoben werden.
  • Die Mitgliedstaaten sollen ferner gewährte rückzahlbare Finanzierungsinstrumente (einschließlich Darlehen) in Höhe von bis zu 800.000 Euro je Unternehmen (120.000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor bzw. 100.000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) auch zu einem späteren Zeitpunkt in direkte Zuschüsse umwandeln können. Damit sollen Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, in erster Linie Beihilfen in Form rückzahlbarer Instrumente zu wählen.

Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der EU-Kommission Stellung zu nehmen.

Hintergrund

Mit der ersten Änderung des Befristeten Rahmens am 03.04.2020 wurden mehr Möglichkeiten eingeführt, um die Erforschung, Erprobung und Herstellung von Produkten zur Bekämpfung von Covid-19 zu fördern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft weiter zu stützen. Am 08.05.2020 nahm die EU-Kommission eine zweite Änderung an, mit der der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens auf die Gewährung von Rekapitalisierungen und nachrangigem Fremdkapital ausgeweitet wurde. Durch die dritte Änderung am 29.06.2020 wurde der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens erneut erweitert, um kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups stärker zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen. Am 13.10.2020 verlängerte die EU-Kommission den Befristeten Rahmen bis zum 30.06.2021 (mit Ausnahme der Rekapitalisierungsmaßnahmen, die bis zum 30.09.2021 gewährt werden können) und ermöglichte es den Mitgliedstaaten, einen Teil der ungedeckten Fixkosten der von der Krise betroffenen Unternehmen zu decken.