EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionsabkommen

04. Januar 2021 -

Die EU und China haben am 30.12.2020 die Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen im Grundsatz abgeschlossen.

Aus EU-Aktuell vom 30.12.2020 ergibt sich:

Diese Einigung wurde in einer Videokonferenz erzielt, an der der chinesische Präsident Xi Jinping, Kommissionspräsidentin von der Leyen, Ratspräsident Michel und Bundeskanzlerin Merkel im Namen des EU-Ratsvorsitzes sowie der französische Präsident Macron teilnahmen. China verpflichtet sich dazu, seine Märkte für Investoren aus der EU mehr als je zuvor zu öffnen. EU-Unternehmen werden im Wettbewerb mit staatseigenen Unternehmen fairer behandelt. Subventionen werden transparent gemacht, erzwungener Technologietransfer unterbunden. Zudem hat sich China erstmals bereit erklärt, Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung in Kraft zu setzen. Dies umfasst auch Verpflichtungen in Bezug auf Zwangsarbeit sowie die Ratifizierung der einschlägigen grundlegenden Übereinkommen der IAO.

Das Abkommen wird zu ausgewogeneren Handelsbeziehungen zwischen der EU und China führen. Traditionell ist die EU sehr viel offener für ausländische Investitionen als China. Dies gilt für ausländische Investitionen im Allgemeinen. Nun verpflichtet sich China, sich in einigen Schlüsselsektoren für die EU zu öffnen.

Die für das Übereinkommen ausgehandelten Regeln setzen hohe Maßstäbe hinsichtlich Transparenz, gleicher Wettbewerbsbedingungen, Marktzugangsverpflichtungen und nachhaltiger Entwicklung. Die Arbeiten der EU für geplante autonome Maßnahmen in Bereichen wie Subventionen und Sorgfaltspflicht werden vorrangig fortgeführt.

Der grundsätzliche Abschluss der Verhandlungen ist ein erster Schritt im Gesamtprozess; nun stehen die Beratungen über die Annahme und Ratifizierung des Übereinkommens an, die in vollständiger Transparenz geführt werden sollen.

Zu den weiteren Themen, die in der Videokonferenz von den Führungsspitzen der EU und Chinas angesprochen wurden, zählten der Klimawandel, die Covid-19-Pandemie, Hongkong und die Menschenrechte. Die Führungsspitzen zogen eine Bilanz der allgemeinen EU-China-Agenda und stellten Fortschritte bei einer Reihe von Schlüsselfragen fest; in anderen Bereichen wurden die weiterhin bestehenden Erwartungen und Anliegen der EU hervorgehoben. Ferner brachte die EU die Verhandlungen über die Strategische Agenda 2025 für die Zusammenarbeit zur Sprache. Angesichts der erheblichen Fortschritte bei den Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen schlug sie vor, dass die Verhandlungsführer beider Seiten ihre Arbeit wiederaufnehmen sollten. Die EU-Seite bekräftigte ihre Einladung an Präsident Xi zum Treffen der Führungsspitzen der EU und Chinas, an dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen werden und das 2021 in Brüssel stattfinden wird.

Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China

Ehrgeizige Öffnung und faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Investitionen

Beim Marktzugang für EU-Unternehmen geht China umfassende Verpflichtungen in Bezug auf das verarbeitende Gewerbe ein, das der wichtigste Sektor für EU-Investitionen in China ist. Auf das verarbeitende Gewerbe entfallen mehr als die Hälfte der gesamten Investitionen aus der EU, davon 28% auf die Automobilindustrie und 22% auf Grundstoffe. Dies betrifft unter anderem die Herstellung von Elektroautos, Chemikalien, Telekommunikationsgeräten und medizinischen Geräten.

China geht außerdem Verpflichtungen für EU-Investitionen in verschiedenen Dienstleistungssektoren ein, etwa Cloud-Dienste, Finanzdienstleistungen, private Gesundheitsversorgung, Umweltdienstleistungen, internationaler Seeverkehr und Dienste im Bereich des Luftverkehrs.

In den vom Übereinkommen abgedeckten Sektoren erhalten europäische Unternehmen Sicherheit und Vorhersehbarkeit für ihre Geschäftstätigkeit, da China nicht mehr die Möglichkeit haben wird, den Zugang zu untersagen oder neue diskriminierende Praktiken einzuführen.

Das umfassende Investitionsabkommen wird fairere Wettbewerbsbedingungen für EU-Investoren schaffen, indem es sehr klare Regeln in Bezug auf staatseigene chinesische Unternehmen, die Transparenz von Subventionen, das Ende erzwungener Technologietransfers und anderer wettbewerbsverzerrender Praktiken festschreibt.

Das Übereinkommen sieht auch Garantien vor, die es europäischen Unternehmen erleichtern werden, Genehmigungen zu erhalten und Verwaltungsverfahren abzuwickeln. Zudem wird es europäischen Unternehmen Zugang zu den chinesischen Normungsgremien einräumen.

Einbettung der Nachhaltigkeit in unsere Investitionsbeziehungen

Mit dem umfassenden Investitionsabkommen gehen die Parteien eine wertebasierte Investitionsbeziehung ein, die sich auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung stützt. Dies ist das erste Mal, dass China für seine Beziehungen mit einem Handelspartner solch ehrgeizigen Bestimmungen zustimmt. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Arbeit und Umwelt, in denen sich China beispielsweise verpflichtet, keine Schutzstandards zu senken, um Investitionen anzuziehen, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das verantwortungsvolle unternehmerische Handeln seiner Unternehmen zu fördern. China hat ferner eingewilligt, das Pariser Klimaschutzübereinkommen sowie die von ihm ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen. Außerdem hat sich China bereit erklärt, kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zur Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen über Zwangsarbeit zu unternehmen.

Wie in unseren anderen Handelsabkommen wird in Fragen der nachhaltigen Entwicklung ein solider Durchsetzungsmechanismus mit einem unabhängigen Sachverständigengremium angewandt. Dies ermöglicht eine transparente Beilegung von Streitigkeiten unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Durchsetzung

Für die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sind auf EU-Seite der Exekutiv-Vizepräsident und auf der Seite Chinas der stellvertretende Ministerpräsident zuständig. Der dem Übereinkommen zugrunde liegende zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismus erfüllt die höchsten Standards, die bereits in bestehenden Handelsabkommen der EU zur Anwendung kommen. Mit dem Übereinkommen wird auch eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Umsetzung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung, auch in den Bereichen Arbeit und Klima, verfolgen soll.

Fortsetzung der Verhandlungen über den Investitionsschutz

Die am 30.12.2020 erzielte Einigung umfasst auch eine Zusage beider Seiten, die Verhandlungen über den Investitionsschutz und über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des umfassenden Investitionsübereinkommens abzuschließen. Gemeinsames Ziel ist es, auf modernisierte Schutzstandards und eine Streitbeilegung hinzuarbeiten, die den im Rahmen der UNCITRAL durchgeführten Arbeiten im Hinblick auf einen multilateralen Investitionsgerichtshof Rechnung trägt. Die EU verfolgt weiter das Ziel, die bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit China zu modernisieren und zu ersetzen.

Nächste Schritte

Beide Seiten arbeiten derzeit daran, den Wortlaut des Übereinkommens fertigzustellen. Anschließend muss der Text juristisch überprüft und übersetzt werden, bevor er dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt werden kann.