EU schützt Kinder durch weniger Anilin in Spielzeugen

04. Juni 2021 -

Die Europäische Kommission hat am 03.06.2021 eine Änderung der Richtlinien über die Sicherheit von Spielzeugen angenommen.

Aus EU-Aktuell vom 04.06.2021 ergibt sich:

Ziel ist es, das möglicherweise krebserregende Anilin in farbigen Spielwaren zu begrenzen. Die EU-Gesetzgebung soll sicherstellen, dass Spielzeug Sicherheitsanforderungen erfüllt, die zu den strengsten der Welt gehören – insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien. Die neu bestimmten Grenzwerte von Anilin tragen dazu bei, die Exposition gegenüber diesem Schadstoff zu verringern. Enthalten ist Anilin häufig in Farbstoffen für Textilien, Leder oder auch Fingerfarben.

In der Änderung wird ein Grenzwert von 10 mg/kg für Anilin in Fingerfarben vorgeschlagen, wo es in freier Form vorkommt, und 30 mg/kg für Anilin in Textil- oder Lederspielzeugmaterial, was die niedrigste Konzentration ist, bei der es mit einem speziellen Test als Teil anderer Gemische nachgewiesen werden kann.

Die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug legt die Sicherheitskriterien fest, die Spielzeug erfüllen muss, bevor es in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Die heutige Änderung folgt auf die öffentliche Konsultation zu den Anilin-Grenzwerten, die im Jahr 2020 stattgefunden hat. Nach einem positiven Votum des Ausschusses für Spielzeugsicherheit am 16. Dezember 2020 und einer dreimonatigen Prüfungsfrist für das Europäische Parlament und den Rat hat die Kommission die Änderung nun angenommen. Nach der Verabschiedung der neuen Grenzwerte werden diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten 18 Monate später in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen.

Ebenfalls im Dezember 2020 hat die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Kennzeichnung von Spielzeug getroffen, das potenziell allergisierende Duftstoffe enthält. Kinder sollen besser vor möglichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen geschützt werden, die Allergien auslösen können und die unter Umständen ein Leben lang anhalten.