Um die Instrumente der EU in der Handelspolitik weiter zu ergänzen und die Übergangszeit bis zur Reform der Welthandelsorganisation (WTO) zu überbrücken, sind neue, robuste Regeln zur Durchsetzung von Handelsbestimmungen in Kraft getreten.
Aus EU-Aktuell vom 15.02.2021 ergibt sich:
Mit der Aktualisierung der EU-Durchsetzungsverordnung für Handel ist die EU in der Lage, sich besser gegen unfaire Handelspraktiken zu wehren.
Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis sagte dazu: „Diese neuen Regeln werden dazu beitragen, uns vor denen zu schützen, die versuchen, unsere Offenheit auszunutzen. Wir arbeiten weiter auf ein reformiertes und gut funktionierendes multilaterales Regelwerk mit einem wirksamen Streitbeilegungssystem als Kernstück hin. Aber wir können es uns nicht leisten, in der Zwischenzeit wehrlos dazustehen. Diese Maßnahmen ermöglichen es uns, entschlossen und durchsetzungsfähig zu reagieren.“
Die neuen Regeln verbessern die Durchsetzung der EU durch folgende Änderungen:
• Ermächtigung der EU, zum Schutz ihrer Handelsinteressen in der Welthandelsorganisation (WTO) und im Rahmen bilateraler Abkommen tätig zu werden, wenn ein Handelsstreit trotz der Bemühungen der EU, die Streitbeilegungsverfahren zu befolgen, blockiert wird (die Verordnung erlaubte bisher nur Maßnahmen nach Abschluss der Streitbeilegungsverfahren); und
• die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung und möglicher handelspolitischer Gegenmaßnahmen auf Dienstleistungen und bestimmte handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) (die Verordnung erlaubte bisher nur Gegenmaßnahmen bei Waren).
Im Einklang mit den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verstärkt die Kommission damit die Instrumente der Union, um sich auf die Einhaltung und Durchsetzung der Handelsabkommen der EU zu konzentrieren.
Die mit anderen Handelspartnern vereinbarten Verpflichtungen durchzusetzen ist eine der wichtigsten Prioritäten dieser Kommission. Die EU konzentriert sich daher verstärkt auf die Durchsetzung der Verpflichtungen ihrer Partner in multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsabkommen. Dabei wird die Union auf eine Reihe von Instrumenten zurückgreifen.