EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf EU-Klimagesetz

21. April 2021 -

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich unter portugiesischer Präsidentschaft im Trilog auf ein Europäisches Klimagesetz geeinigt.

Aus der Pressemitteilung des BMU vom 21.04.2021 ergibt sich:

Das Gesetzesvorhaben war maßgeblich unter deutscher EU-Präsidentschaft 2020 vorangetrieben worden.

Dazu erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das neue EU-Klimagesetz ist mehr als nur richtungweisend. Es macht den Klimaschutz in der EU verbindlich und unumkehrbar. Für dieses verbindliche Versprechen haben wir unter deutscher EU-Präsidentschaft erfolgreich gekämpft, umso mehr freue ich mich, dass es jetzt zwischen Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten eine Einigung gibt. Das EU-Klimagesetz schafft feste Leitplanken für Politik und Wirtschaft in Europa. Erstmals werden die Klimaziele im Europarecht verankert. Das heißt: Die EU richtet ihre gesamte Politik darauf aus, bis 2050 treibhausgasneutral zu werden. Damit leistet Europa einen wichtigen Beitrag, um einen gefährlichen Klimawandel abzuwenden und das Pariser Abkommen zu erfüllen. Die wichtigste Etappe dafür beginnt jetzt: Bis 2030 gilt es nun die CO2-Emissionen EU-weit um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 abzusenken. Die Betonung liegt dabei auf „mindestens“. Denn wenn es gelingt, Moore und Wälder in Europa wieder in einen besseren Zustand zu bringen, werden wir noch mehr als 55 Prozent erreichen können.  Für Deutschland bedeutet der Beschluss, dass auch wir unser Tempo beim Klimaschutz deutlich erhöhen werden. Der Ausbau von Sonnen- und Windkraft muss beschleunigt werden, der Kohleausstieg wird schneller kommen als bisher geplant. Die EU hat mit einem starken Beschluss vorgelegt. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die anderen großen Volkswirtschaften, allen voran die USA und China ihre Klimaziele engagiert anheben.“