Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 01.12.2020 für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen – erstmals und gemeinsam.
Aus der Pressemitteilung des BMAS vom 01.12.2020 ergibt sich:
Damit erhält eine entsprechende Initiative von EU-Justizkommissar Didier Reynders starken Rückenwind. Die 27 Länder verabschiedeten am 01.12.2020 im Rat für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ einstimmig die Ratsschlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte diese im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eingebracht.
Alle Mitgliedstaaten stimmen überein, dass gesetzliche Vorgaben zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in eine kohärente EU-Strategie eingebettet sein sollten, um internationale Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards besser durchzusetzen. Sie formulieren drei zentrale Forderungen an die EU-Kommission:
• Die Kommission soll einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorlegen, der unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten regelt.
• Die Kommission soll einen umfassenden Aktionsplan vorlegen, der einen verbindlichen Sorgfaltsstandard kombiniert mit Unterstützung für europäische Unternehmen. So sollen beispielsweise einheitliche Qualitätskriterien für nationale Aktionspläne „Wirtschaft und Menschenrechte“ erarbeitet sowie europäische Branchendialoge initiiert werden.
• Die „Decent Work Agenda“ der EU von 2006 soll erneuert werden. Dies stärkt entsprechende Pläne von Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit.
Die Schlussfolgerungen wurden am 01.12.2020 vom Rat für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ einstimmig verabschiedet und sind hier zu finden.