Die EU-Kommission will die Mitgliedstaten dabei unterstützen, ihre nationalen Justizsysteme ins digitale Zeitalter zu führen.
Aus EU-Aktuell vom 02.12.2020 ergibt sich:
Dazu hat sie am 02.12.2020) ein Paket mit mehreren Initiativen zur Modernisierung der Justiz in der EU beschlossen. Durch eine Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung sollen etwa Richter, Staatsanwälte und sonstige Angehörige der Rechtsberufe für Digitalisierung gewappnet werden. Für 2021 plant die Kommission einen Legislativvorschlag, um die digitale Kommunikation als Standardoption für die grenzübergreifende justizielle Zusammenarbeit festzulegen. Bislang wird bei vielen Gerichtsverfahren, auch bei Verfahren mit grenzübergreifender Dimension, noch immer auf Papier und die Übermittlung per Post zurückgegriffen.
Digitalisierung der Justiz in der EU
Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Justiz rascher digitalisiert werden muss. So sollten Unternehmen sowie Bürger auch über ihren Laptop von zu Hause aus Zugang zur Justiz haben. Die am 02.12.2020 verabschiedete Mitteilung über die Digitalisierung der Justiz in der EU enthält ein Instrumentarium, mit dem die Nutzung digitaler Instrumente durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität gefördert werden soll. Es umfasst die folgenden vier Maßnahmen:
• Festlegung der digitalen Kommunikation als Standardoption für die grenzübergreifende justizielle Zusammenarbeit: Bislang wird bei vielen Gerichtsverfahren, auch bei Verfahren mit grenzübergreifender Dimension, noch immer auf Papier und die Übermittlung per Post zurückgegriffen. Die EU-Kommission wird einen Legislativvorschlag zur Digitalisierung der Verfahren der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen ausarbeiten. Die Verabschiedung ist für Ende 2021 vorgesehen.
• Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität: Das Fallbearbeitungssystem von Eurojust, mit dem die Agentur zur Koordinierung der EU-weiten Bekämpfung von schwerer grenzüberschreitender Kriminalität, einschließlich Terrorismus, verschiedene Fälle abgleichen kann, soll aktualisiert werden. Darüber hinaus soll durch Änderungen des Europol-Mandats eine Verknüpfung zwischen den Fallbearbeitungssystemen von Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft eingeführt werden, sodass angezeigt wird, ob eine Abfrage in der jeweils anderen Datenbank einen Treffer erzeugt . Diese „Treffer/kein Treffer“-Anzeige soll dafür sorgen, dass Eurojust, Europol und die Europäische Staatsanwaltschaft besser über laufende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der jeweils anderen Einrichtungen informiert sind. Im Jahr 2021 wird die Kommission Gesetzgebungsinitiativen zum digitalen Informationsaustausch in Bezug auf grenzüberschreitende Terrorismusfälle und zur Einrichtung einer Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen vorlegen.
• Verbesserung des Informationszugangs: Elektronische Datenbanken sind leicht abzufragen, kostengünstig nutzbar und krisenresistent. Daher sollten die Mitgliedstaaten ihre Register digitalisieren und untereinander vernetzen.
• IT-Instrumente für die grenzübergreifende Zusammenarbeit: Das Kommunikationssystem e-CODEX, das den Onlineaustausch von E-Justiz-bezogenen Daten ermöglicht, ist das wichtigste Instrument für eine sichere grenzübergreifende Zusammenarbeit in zivil-, handels- und strafrechtlichen Verfahren. Bislang nutzen jedoch nur einige Mitgliedstaaten e-CODEX. Mit der Annahme des Legislativvorschlags will die Kommission e-CODEX zum „Goldstandard“ für die sichere digitale Kommunikation im Rahmen grenzübergreifender Gerichtsverfahren in allen Mitgliedstaaten machen. Mit Wirkung zum 01.07.2023 betraut die Kommission die Agentur eu-LISA mit diesem System. Ein weiteres digitales Instrument ist eEDES, das „System für den digitalen Austausch elektronischer Beweismittel“. Dieses System wird von einigen Mitgliedstaaten genutzt, um Europäische Ermittlungsanordnungen, Rechtshilfeersuchen und damit zusammenhängende Beweismittel in digitaler Form anstatt per Post rasch und sicher auszutauschen. Mit dem am 02.12.2020 angenommenen Legislativvorschlag fordert die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, sich eEDES anzuschließen. Diese IT-Instrumente werden die Justizsysteme der EU modernisieren und einen echten europäischen Mehrwert schaffen.
Mit diesen Maßnahmen reagiert die EU auf die Notwendigkeit, die Justizsysteme weiter zu digitalisieren. Sie werden mit den Mechanismen finanziert, die im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 und des Instruments „Next Generation EU“ zur Verfügung stehen.
Justizielle Aus- und Fortbildung in Europa
Aus dem Jahresbericht 2020 über die justizielle Aus- und Fortbildung in Europa geht hervor, dass im Jahr 2019 mehr als 180.000 Angehörige der Rechtsberufe – d. h. 12,9% aller Rechtspraktiker in der EU – eine Schulung zum EU-Recht oder zum Recht eines anderen Mitgliedstaats absolviert haben. Seit der Annahme der ersten Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung im Jahr 2011 wurden insgesamt bereits 1,2 Millionen Rechtspraktiker im EU-Recht geschult.
Mit dieser zweiten Auflage der EU-Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung wird das EU-Fortbildungsangebot für Rechtspraktiker auf weitere Bereiche wie Digitalisierung und künstliche Intelligenz ausgeweitet, damit sie die Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen, die sie zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts benötigen. Außerdem werden darin ehrgeizige Ziele festgelegt: Bis 2024 sollen jedes Jahr 65% der Richter und Staatsanwälte und 15% der Rechtsanwälte in Fragen des EU-Rechts geschult werden. Die Strategie sieht auch eine entsprechende Unterstützung für Rechtspraktiker im Westbalkan und in anderen EU-Partnerländern sowie in Afrika und Lateinamerika vor. Darüber hinaus können Angehörige der Rechtsberufe über die Europäische Plattform für Aus- und Fortbildung, deren erste Testphase am 02.12.2020 beginnt und die im Laufe des Jahres 2021 voll einsatzbereit sein soll, nach Schulungen zum EU-Recht suchen.
Nächste Schritte
Das in der Mitteilung zur Digitalisierung der Justiz vom 02.12.2020 präsentierte Instrumentarium wird nunmehr mit Vertretern der öffentlichen Verwaltungen, der Justiz, der Berufsverbände der Rechtspraktiker und anderen Interessenträgern weiter erörtert, um rasch geeignete konkrete Schritte einzuleiten. Im Frühjahr 2021 werden die Kommission und der künftige EU-Ratsvorsitz eine EU-Konferenz zur justiziellen Aus- und Fortbildung veranstalten.
Hintergrund
Dieses Paket trägt dazu bei, dass die Prioritäten der Kommission im Rahmen der Initiativen Neuer Schwung für die Demokratie in Europa und Ein Europa für das digitale Zeitalter umgesetzt werden.
Die Zuständigkeit für die justizielle Aus- und Fortbildung ist zwischen den Mitgliedstaaten und der EU aufgeteilt. Die Schulungsmaßnahmen werden mit Unterstützung einer Reihe von Akteuren wie Ausbildungsanbietern sowie nationalen und europäischen Berufsverbänden der Rechtspraktiker weiterentwickelt. Die justizielle Aus- und Fortbildung in Europa baut auf den Lehren auf, die seit der Annahme der europäischen Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung 2011-2020 gezogen wurden, und trägt auch den Ergebnissen der von der Kommission durchgeführten Bewertung der Strategie 2011-2020 und einer umfassenden öffentlichen Konsultation vonseiten der Kommission aus dem Jahr 2018 Rechnung.
Am 13.10.2020 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die Mitgliedstaaten ermutigt, während des gesamten Verlaufs von Gerichtsverfahren digitale Instrumente zu nutzen. Außerdem forderte der Rat die Kommission auf, bis Ende 2020 eine umfassende EU-Strategie für die Digitalisierung der Justiz auszuarbeiten.