EU-COVID-Zertifikat soll Reisen in der EU erleichtern

07. Juni 2021 -

Parlament und Rat erzielten am 20.05.2021 eine vorläufige Einigung über die Einrichtung eines digitalen EU-COVID-Zertifikats, das schrittweise die Freizügigkeit in Europa erleichtern und damit auch zum wirtschaftlichen Aufschwung im EU-Binnenmarkt beitragen soll.

Aus dem Newsletter des EP vom 07.06.2021 ergibt sich:

Die Mitgliedstaaten müssen ab diesem Datum Zertifikate anderer EU-Staaten akzeptieren und haben maximal sechs Wochen, um ihre eigenen EU-COVID-Zertifikate auszustellen, wenn sie dies nicht schon tun.

Nachdem der zuständige Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) am 26. Mai zugestimmt hat, wird das Plenum am 9. Juni über die Vereinbarung abstimmen. Die dazugehörige Verordnung soll ab 1. Juli für 12 Monate in Kraft treten.

Bei dem Zertifikat, das digital und auf Papier ausgestellt werden kann, handelt es sich um einen Nachweis, dass die Inhaber*innen gegen das Coronavirus geimpft sind, kürzlich negativ getestet wurden oder von der Infektion genesen sind. Bei den Tests sind sowohl PCR- Tests als auch Antigen-Schnelltests möglich.

In der Praxis wird es sich um drei verschiedene Zertifikate handeln, die mit einem QR-Code ausgelesen werden können. Das Zertifikat wird aber keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein und wird nicht als Reisedokument gelten.

Technische Arbeiten auf EU-Ebene abgeschlossen

Am 1. Juni ging das technische System auf der EU-Ebene online, mit dem die Zertifikate sicher und unter Wahrung des Datenschutzes geprüft werden können. Über ein EU-Gateway, eine Schnittstelle für die Vernetzung der Systeme der Mitgliedstaaten, kann die Echtheit der im QR-Code der Zertifikate enthaltenen Sicherheitsfunktionen geprüft werden

Mit der Inbetriebnahme des Gateways sind die Vorarbeiten auf EU-Ebene abgeschlossen. Sieben EU-Mitgliedstaaten – Deutschland, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Polen und Tschechien – haben sich bereits an das Gateway angeschlossen und können mit der Ausgabe der EU-Zertifikate beginnen. Die anderen sollen sich möglichst bald anschließen.

Auf nationaler Ebene notwendig ist die Einrichtung der Infrastruktur und die Einführung nationaler Lösungen für die Ausstellung, Überprüfung und Speicherung der Zertifikate. Die EU-Kommission unterstützt die EU-Mitgliedstaaten dabei technisch und finanziell.

Zusätzliche Reisebeschränkungen nur in begründeten Fällen

Das Europäische Parlament und der Rat waren sich einig, dass die EU-Mitgliedstaaten bei Vorliegen eines gültigen COVID-Zertifikates keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne und Selbstisolierung verhängen sollen oder zusätzliche Tests einfordern.

Ausnahmen sind möglich, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse. Ausnahmen müssen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission spätestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden.

Impfstoffe

Die Mitgliedsstaaten müssen Impfbescheinigungen mit Impfstoffen akzeptieren, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Verwendung in der EU zugelassen sind: derzeit umfasst das die Impfstoffe von Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Janssen (Johnson & Johnson).

Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie auch Impfbescheinigungen akzeptieren, die in anderen EU-Staaten nach nationalen Zulassungsverfahren genehmigt wurden oder für Impfstoffe, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Notfalleinsatz gelistet sind.

Finanzielle Unterstützung für erschwingliche und zugängliche Tests

Die Europaabgeordneten bestanden darauf, dass die COVID-Tests zu erschwinglichen Preisen, wenn nicht sogar kostenlos, zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Kommission hat über das Soforthilfeinstrument Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro zugesagt, um Tests insbesondere für Personen anzubieten, die täglich oder häufig Grenzen überqueren, um zur Arbeit oder zur Schule zu gehen, nahe Verwandte zu besuchen oder um medizinische Versorgung zu suchen. Außerdem hat die EU den gemeinsamen Einkauf von 500 Millionen Tests gestartet, um Mitgliedstaaten Antigen-Schnelltests zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen.

Datenschutzgarantien

Um Betrug und Fälschungen zu verhindern, werden die Zertifikate überprüft, ebenso wie die Echtheit der elektronischen Siegel, die in dem Dokument enthalten sind. Persönliche Daten, die in den Zertifikaten hinterlegt sind, werden bei der Überprüfung in den Zielländern nicht gespeichert und es wird keine zentrale Datenbank auf EU-Ebene eingerichtet. Die Liste der Stellen, die Daten verarbeiten und empfangen, wird veröffentlich, damit die Bürger*innen ihre Datenschutzrechte gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung wahrnehmen können.