Die EU-Außenminister haben sich am 07.12.2020 auf einheitliche Sanktionsregelungen gegen Menschenrechtsverstöße – die sogenannte europäische Version des „Magnitsky Acts“ – geeinigt.
Aus EU-Aktuell vom 08.12.2020 ergibt sich:
Mit diesem Mechanismus kann Tätern die Einreise in die EU verboten und ihr Vermögen in der EU eingefroren werden. Zudem haben die Außenminister in Vorbereitung auf den Europäischen Rat am 10. und 11.12.2020 den Vorschlag der EU-Kommission für eine zukunftsorientierte transatlantische Agenda unterstützt und eine mögliche Reaktion der EU gegen die Türkei aufgrund der nach wie vor angespannten Lage im östlichen Mittelmeer diskutiert. Der Allgemeine Rat der EU wird am 08.12.2020 weitere Vorbereitungen für den Gipfel treffen. Gegen 14:30 Uhr findet eine abschließende Pressekonferenz statt, die bei Europe by Satellite übertragen wird.
Das Globale Menschenrechts-Sanktionsregime der EU richtet sich gegen Einzelpersonen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -missbräuche verantwortlich oder daran beteiligt sind, sowie gegen Einzelpersonen und Organisationen, die mit ihnen in Verbindung stehen. Es kann sich auf staatliche und nichtstaatliche Akteure beziehen.
Die Minister begrüßten die gemeinsame Mitteilung der EU-Kommission und des Hohen Vertreters für eine zukunftsorientierte transatlantische Agenda und betonten, dass eine starke, auf Gegenseitigkeit beruhende und weitsichtige Partnerschaft zum Rückgrat einer globalen Allianz zwischen der EU und den USA werden sollte.
Alle Minister waren der Ansicht, dass sich das Verhalten der Türkei im östlichen Mittelmeer nicht grundsätzlich geändert hat. Im Gegenteil, die Lage habe sich in mehreren Punkten verschlechtert. Die Außenminister werden ihre jeweiligen Staats- oder Regierungschefs vor dem Europäischen Rat am 09.12.2020 über diese Einschätzung informieren. Die Staats- und Regierungschefs werden über mögliche Reaktionen der EU auf diese verschlechterte Lage beraten.