Etappensieg für Thüringen im Kampf um marodes Schloss Reinhardsbrunn

02. November 2020 -

Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat  am 12.10.2020 zum Aktenzeichen (2) BLK O 2/18 im Verfahren um die Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn die Berufung gegen ein Urteil des LG Meiningen als unbegründet verworfen, sodass Thüringen einen weiteren Etappensieg errungen hat.

Aus der Pressemitteilung des Thür. OLG vom 02.11.2020 ergibt sich:

Schloss Reinhardsbrunn war im Juli 2018 mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes enteignet worden, um es nicht weiter dem Verfall zu überlassen. Die bisherige Besitzerin hatte das historische Gemäuer jahrelang der staatlichen Notsicherung überlassen. Für die ersten Notsicherungsarbeiten hat das Land mehrere Millionen Euro in Aussicht gestellt. Das Enteignungsverfahren gilt als Präzedenzfall im Denkmalschutz in Deutschland. Der Inhaber einer Grundschuld und ein Hypothekengläubiger des mit der „Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn“ bebauten Grundstückes hatten sich gegen den Enteignungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 09.07.2018, der unter anderem das Erlöschen ihrer Grundpfandrechte anordnete, zur Wehr gesetzt.
Ihre Anträge auf gerichtliche Entscheidung hatte dqw LG Meiningen mit Urteil vom 11.12.2019 abgelehnt.

Das OLG Jena hat die Berufung als unzulässig verworfen.

Das Urteil des LG Meiningen ist damit noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann die Rechtsbeschwerde zum BGH erhoben werden.