Ernennung von fünf Richtern und einer Generalanwältin am EuGH und EuG

22. Februar 2021 -

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben am 19.02.2021 eine Richterin, drei Richter und eine Generalanwältin am EuGH sowie einen Richter am EuG ernannt.

Aus der Pressemitteilung des Rates der EU vom 19.02.2021 ergibt sich:

Gerichtshof

Die Ernennungen erfolgen im Zuge der teilweisen Neubesetzung der Stellen beim Gerichtshof, da die Amtszeit von 14 Richterinnen und Richtern sowie 6 Generalanwältinnen und -anwälten am 6. Oktober 2021 endet.

Herr Miroslav Gavalec (Slowakei) und Frau Octavia Spineanu-Matei (Rumänien) sind für eine erste Amtszeit als Richter bzw. Richterin beim Gerichtshof ernannt worden.

Herr Niilo Jääskinen (Finnland) und Herr Lars Bay Larsen (Dänemark) sind für eine Amtszeit als Richter beim Gerichtshof wiederernannt worden.

Frau Juliane Kokott (Deutschland) ist für eine Amtszeit als Generalanwältin beim Gerichtshof wiederernannt worden.

Die vier Richterinnen und Richter und die Generalanwältin beim Gerichtshof wurden für die Amtszeit vom 7. Oktober 2021 bis zum 6. Oktober 2027 ernannt.

Dieser Ernennungsbeschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Gericht

Herr David Petrlík (Tschechien) wurde als Nachfolger von Herrn Jan Passer, der zum Richter beim Gerichtshof ernannt wurde, für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2025, zum Richter beim Gericht ernannt.

Dieser Ernennungsbeschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.