Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt die Ermittlungen zu den am Abend des 17. November 2022 ausgeführten Schüssen auf die Alte Synagoge in Essen. In diesem Ermittlungsverfahren werden zur Identifizierung eines Täters und Aufklärung der Tathintergründe sämtliche möglichen Ermittlungsansätze verfolgt. Bisher haben sich keine ausreichenden Verdachtsmomente ergeben, aufgrund derer die Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person möglich ist.
Daneben ist hier ein weiteres Ermittlungsverfahren anhängig, bei dem ein Zusammenhang mit dem Tatgeschehen in Essen bestehen könnte, aber nicht nachgewiesen ist.
– Versuch der Anstiftung zu einer schweren Brandstiftung in Dortmund und versuchte schwere Brandstiftung in Bochum –
Ein 35-jähriger Beschuldigter, der über die deutsche und iranische Staatsangehörigkeit verfügt, ist dringend verdächtig, Mitte November 2022 versucht zu haben, einen Zeugen als Mittäter für einen Brandanschlag auf die Synagoge in Dortmund zu gewinnen. Der Zeuge lehnte dies ab und offenbarte sich der Polizei. Die geplante Tat ist nicht ausgeführt worden.
Der Beschuldigte, dessen Wohnung unmittelbar nach Bekanntwerden des Tatvorwurfs durchsucht worden ist und dessen vorläufige Festnahme noch in der Nacht zum 18. November 2022 erfolgte, befindet sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Dortmund vom 19. November 2022 in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, versucht zu haben, einen anderen zur Begehung eines Verbrechens, nämlich einer schweren Brandstiftung, zu bestimmen.
Mittlerweile ist der Beschuldigte auch verdächtig, am späten Abend des 17. November 2022 einen Molotowcocktail auf die Hildegardis-Schule in Bochum geschleudert zu haben, wodurch ein Rußschaden an einem Fensterrahmen und ein Brandschaden an der offenen Styropordämmung des Gebäude entstand. Das Gelände der Hildegardis-Schule grenzt unmittelbar an den rückwärtigen Teil der Bochumer Synagoge an.
Gegenstand der Ermittlungen ist insbesondere, ob ein Zusammenhang zu dem Tatgeschehen in Essen besteht. Da die Ermittlungen andauern, können derzeit weitere Auskünfte nicht erteilt werden.
Die versuchte Anstiftung zu einer schweren Brandstiftung ist mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu elf Jahren und drei Monaten bedroht; der Versuch der schweren Brandstiftung wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren bestraft.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Pressemitteilung der ZenTer NRW vom 25.11.2022