Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich dafür ausgesprochen, das Erfolgsmodell des Rechtsstaatspakts von Bund und Ländern mit einer Neuauflage nach der Bundestagswahl fortzusetzen.
Aus der Pressemitteilung des DRB Nr. 6/2021 vom 11.06.2021 ergibt sich:
„Der Pakt für den Rechtsstaat hat sich als ein Erfolgsmodell erwiesen, das bis 2025 fortgeführt werden sollte“, so die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff. Bund und Länder würden im vereinbarten Zeitraum von 2017 bis Ende 2021 voraussichtlich mehr als 2500 dauerhafte neue Stellen besetzen. „Damit gehen sie über das mit dem Pakt gemachte Versprechen von 2000 zusätzlichen Stellen für Justizjuristen hinaus und verbessern die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats.“
Bei aller Freude über diesen Erfolg sei das eigentliche Ziel des Pakts, die Justiz flächendeckend aufgabenadäquat auszustatten, aber noch nicht erreicht. „Weil die Aufgaben der Justiz zum Beispiel durch zahlreiche neue Strafgesetze seit dem Beschluss des Pakts ähnlich schnell gewachsen sind wie die Zahl der Beschäftigten, gibt es in vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften nach wie vor erhebliche Personallücken“, so die DRB-Vorsitzenden. „Es braucht einen Rechtsstaatspakt 2.0, der den notwendigen Personalaufbau fortsetzt und zudem in eine technisch zeitgemäß aufgestellte Justiz investiert.“ Die Corona-Pandemie habe den Aufholbedarf bei der Digitalisierung der Justiz und beim Umstieg auf die elektronische Akte in aller Schärfe offengelegt. „Es gilt jetzt, die Digitalisierung in der Rechtspflege zu beschleunigen und bundesweit besser zu verzahnen“, erklären Stockinger und Lüblinghoff. Von einer ausbaufähigen Netzinfrastruktur über eine defizitäre IT-Ausstattung bis zu fehlenden technischen Möglichkeiten für Online-Verhandlungen gebe es viel zu tun, was Bund und Länder nach der Bundestagswahl mit einem neuen Pakt gemeinsam angehen müssten.
Die Teilnehmer der Ministerpräsidentenkonferenz hatten am Donnerstag eine positive Bilanz des Pakts für den Rechtsstaat gezogen, wie es in einer Mitteilung der Bundesregierung heißt. Der Pakt wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und ist von Bund und Ländern 2019 beschlossen worden.