Die Disziplinarkammer bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 05.03.2024 zum Aktenzeichen 15 A 38/23 MD hat auf die Klage der Stadt Klötze einen Beamten (Stadtamtsrat), der als Leiter des Ordnungs- und Bauamtes eingesetzt war, aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Aus der Pressemitteilung des VG Magdeburg Nr. 2/2024 vom 05.03.2024 ergibt sich:
Zur Begründung ihrer Entscheidung hat die Kammer mitgeteilt, unstreitig habe der Beamte in vier Fällen (im Dienst) ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt und in zwei Fällen (außerhalb des Dienstes) sich jeweils wegen einer Trunkenheitsfahrt und dabei zugleich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht. Der Beamte besitze seit 2007 keine Fahrerlaubnis mehr.
Gründe, die eine mildere Maßnahme als die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigten, habe das Disziplinargericht nicht gesehen. Insbesondere sei für das Gericht nicht ersichtlich gewesen, dass der Beklagte sich mit seinem Alkoholkonsum und den beiden Trunkenheitsfahrten hinreichend auseinandergesetzt habe.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.