Einordnung einer vertraglich vereinbarten dynamischen Bezugnahme auf konkrete Verbandstarifvertrag als konstitutive Verweisungsklausel

14. Dezember 2021 -

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 12.10.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 211/20 entschieden, dass eine nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform einzelvertraglich vereinbarte dynamistische Bezugnahme auf einen bestimmten Verbandstarifvertrag zumindest dann eine konstitutive Verweisungsklausel darstellt, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder eines sonstigen Wegfalls seiner Tarifgebundenheit unberührt bleibt, sofern eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bezüglich des betreffenden Tarifvertrags nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist.

Eine Arbeitsvertragsklausel, die das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für die Musiker in den Kulturorchestern /TVK) vom 01.07.1971 in der jeweils geltenden Fassung und den ihn ergänzenden, ändernden oder an seine Stelle tretenden Tarifverträgen regelt. Gilt regelmäßig nicht für einen vom Arbeitgeber abgeschlossenen Haustarifvertrag.