Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 19.01.2022 zum Aktenzeichen 5 TaBV 8/21 entschieden, dass die Tätigkeit eines Haustechnikers in einem Museum, die die Betreuung sicherheitstechnischer Anlagen umfasst, erhöhte Anforderungen an das Überlegungsvermögen und an das fachliche Geschick nach sich ziehen kann.
Die Komplexität der zu betreuenden sicherheitstechnischen Anlagen erfordert regelmäßig eine einschlägige Berufserfahrung.
Dies setzt eine vermehrte gedankliche Arbeit als auch ein erhöhtes fachliches Geschick voraus.
Demzufolge kann es sich hierbei um hochwertige Arbeiten i.S.d. Entgeltgruppe 6 Teil A, Abschnitt I, Ziffer 2 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) handeln.
Besonders hochwertige Arbeiten im tariflichen Sinne erbringt ein Haustechniker regelmäßig erst in dem Fall, dass die Fachkenntnisse des einschlägigen Ausbildungsberufs für die Tätigkeiten nicht mehr ausreichen, sondern vielmehr weitergehende, insbesondere fachübergreifende, Kenntnisse von Nöten sind.