Das Bundeskabinett hat am 12.05.2021 eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht: Die neuen Regelungen sollen das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher gestalten.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 12.05.2021 ergibt sich:
Bundesminister Altmaier: „Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten. Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden. So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen. Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar.“
Die Änderung der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.
Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Der Änderungsentwurf wurde von der Europäischen Kommission notifiziert. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens wird sich als nächstes der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen.
Weitere Information
Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (PDF, 257 KB)