Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14.09.2023 zum Aktenzeichen 6 L 1791/23 entschieden, dass der Widerruf voraussichtlich zu Recht derStadt Düsseldorf die Genehmigung für 77 Mietwagen von vier verbundenen Unternehmen, die u.a. über Vermittlungsplattformen im Internet (z.B. UBER) Fahrgäste befördern, rechtmäßig ist. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen.
Aus der Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 14.09.2023 ergibt sich:
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Nach dem Personenbeförderungsgesetz muss eine Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen widerrufen werden, wenn der Geschäftsführer eines Mietwagenunternehmens unzuverlässig ist. Das ist hier nach den im Eilverfahren vorliegenden Erkenntnissen der Fall. Insoweit kann offenbleiben, ob sich bereits aus den von der Stadt Düsseldorf zur Begründung des Widerrufs angeführten Gesetzesverstößen die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers ergibt. Denn auch nach dem Widerruf der Genehmigungen haben die von ihm geführten Unternehmen die Mietwagen teilweise weiter eingesetzt. Damit haben sie gegen eine Hauptpflicht des Personenbeförderungsrechts verstoßen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.