Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 23.04.2020 zu den Aktenzeichen 13 B 484/20.NE und 13 D 38/20.NE darüber informiert, dass die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH den Eilantrag gegen die Schließung ihrer in Nordrhein-Westfalen gelegenen Kaufhäuser zurückgenommen hat.
Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 22.04.2020 ergibt sich:
Damit muss das Oberverwaltungsgericht in der Eilsache keine Entscheidung mehr treffen. Anhängig ist aber weiterhin das Hauptsacheverfahren, in dem die Antragstellerin sich gegen die entsprechende Regelung in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung wendet.
Beim OVG Münster sind zahlreiche weitere Eil- und Hauptsacheverfahren gegen die Coronaschutzverordnung bzw. gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen der Kommunen anhängig. Unter anderem wenden sich Betreiber von Spielhallen aus Bergisch-Gladbach, Wermelskirchen, Monheim, Delbrück und Steinheim, eines Eiscafés in Horn-Bad Meinberg sowie von Einzelhandelsgeschäften in Bergisch-Gladbach und Minden in Eilverfahren gegen die Schließung ihrer Betriebe. Drei Eilanträge betreffen die Untersagung des Betriebs von Golfplätzen, u.a. in Castrop-Rauxel und Krefeld. Gegenstand von weiteren einstweiligen Rechtsschutzanträgen sind die Regelungen zum Versammlungs- sowie das Kontaktverbot.