Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am 04.02.2022 zum Aktenzeichen VerfGH 5/22 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zurückgewiesen.
Aus der Pressemitteilung des Thür. VerfGH Nr. 4/2022 vom 04.02.2022 ergibt sich:
Die vorzunehmende Folgenabwägung rechtfertigte die beantragte vorläufige Außervollzugsetzung von Vorschriften der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Fassung vom 21. Januar 2022 nicht. Die Antragstellerin hatte insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von immunisierten und nicht immunisierten Personen bei Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bezweifelt. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt dem Hauptsacheverfahren der abstrakten Normenkontrolle vorbehalten.