Dubai Schokolade nur aus Dubai?

Der Hype um die Schokolade mit Pistaziencreme und „Engelshaar“ hat zu einem Rechtsstreit geführt, der die Aufmerksamkeit von Markenrechtlern auf sich zieht. Der Schokoladenhersteller Lindt wird kritisiert, da er dem Trend gefolgt ist und eine „Dubai-Schokolade“ auf den Markt gebracht hat. Es stellt sich heraus, dass es in Deutschland nur einen einzigen Vertriebler gibt, der tatsächlich Schokolade aus Dubai importiert. Dieser Vertriebler wehrt sich nun gegen die Konkurrenz.

Die Schokolade mit „Engelshaar“ und Pistaziencreme ist bei Schokoladenliebhabern sehr beliebt und hat auf Plattformen wie TikTok viel Aufmerksamkeit erlangt. Nun machen Schlagzeilen die Runde, in denen behauptet wird, dass die Geissens Dubai-Schokolade zu überhöhten Preisen verkaufen. Es ist wahrscheinlich, dass man auf den meisten Weihnachtsmärkten in Deutschland in diesem Jahr einen Stand finden kann, der die Schokolade anbietet.

Bei Lindt war die Dubai-Schokolade wegen ihres vergleichsweise günstigen Preises beliebt, doch mittlerweile ist sie online restlos ausverkauft. Allerdings hat das Unternehmen nun Ärger mit dem Süßwarenvertrieb Wilmers. Wilmers behauptet, dass ihre Dubai-Schokolade tatsächlich in Dubai produziert und von staatlich zugelassenen Unternehmen dorthin importiert wird. Lindt hingegen wird vorgeworfen, ihre Schokolade fälschlicherweise als „Dubai-Chocolade“ zu bezeichnen, obwohl sie nicht in Dubai hergestellt wird. Andreas Wilmers, Geschäftsführer von Wilmers, hat daher beschlossen, Lindt abzumahnen. Es wird berichtet, dass auch Importeure von Aldi und Lidl ähnliche Abmahnungen erhalten sollen.

Der Kernpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung liegt in § 127 des Markengesetzes (MarkenG), der besagt, dass geografische Herkunftsangaben nicht für Waren verwendet werden dürfen, die nicht tatsächlich aus dieser geografischen Region stammen. Konkret bedeutet dies, dass Schokolade, die als „Dubai-Schokolade“ vermarktet wird, nicht als solche verkauft werden darf, wenn sie nicht in Dubai hergestellt wurde.

In diesem Fall argumentiert die Firma Wilmers, dass Lindt den aktuellen Hype um Dubai-Schokolade ausnutze, um ihre nicht in Dubai produzierte Schokolade als solche zu verkaufen. Das Abmahnschreiben behauptet, dass die Verwendung von Pistazien und Kadayif in der Schokolade den Eindruck verstärke, dass es sich tatsächlich um die Original Dubai-Schokolade handle, obwohl sie nicht aus Dubai stamme. Daher fordert Wilmers von Lindt, diese Praxis zu unterlassen.

Die Frage, ob die Verwendung des Begriffs „Dubai“ in der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ tatsächlich als geografische Herkunftsangabe zu verstehen ist, hängt von der Verkehrsauffassung ab. Richtet ein Käufer oder eine Käuferin der Lindt-Schokolade tatsächlich davon aus, dass sie aus Dubai stammt? Wenn ja, wäre dies irreführend, wenn die Schokolade tatsächlich eine andere Herkunft hat. Es ist wichtig zu beachten, dass einige geografische Herkunftsangaben, wie „Kölsch“ oder „Thüringer Rostbratwurst“, beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt sind, da die Verbraucher berechtigterweise erwarten können, dass die Produkte tatsächlich aus Köln beziehungsweise Thüringen stammen.

Bei der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ handelt es sich aber möglicherweise nicht um eine geografische Herkunftsangabe, sondern vielmehr um einen Hinweis auf die spezielle Zubereitung und die besonderen Zutaten dieser Schokolade. Verbraucher denken bei dem Begriff „Dubai-Schokolade“ nicht unbedingt an Dubai als Herkunftsland der Schokolade, sondern eher an die besondere Art der Zubereitung und die exotischen Zutaten wie Pistaziencreme und Engelshaar.

Bezeichnungen wie „Italienischer Salat“, „Wiener Schnitzel“ und „Kölnisch Wasser“ können vom Durchschnittsverbraucher als allgemeine Bezeichnungen erkannt werden und somit auch der Begriff „Dubai-Schokolade“. Lindt sieht dies genauso und betont, dass der Begriff lediglich als Sortenbezeichnung für Schokolade mit typischer Pistazien-Kadayif-Füllung und nicht als Herkunftsangabe zu verstehen ist.