Der Bundesgerichtshof hat am 13.04.2021 zum Aktenzeichen 5 StR 47/21 die Verurteilung des Angeklagten, der im März 2020 auf mehreren Etagen im Kriminalgericht Berlin-Moabit Feuer gelegt hatte, wegen versuchter schwerer Brandstiftung für rechtskräftig erklärt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 87/2021 vom 26.04.2021 ergibt sich:
Das Landgericht Berlin hatte den heute 31 Jahre alten Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hielt sich der Angeklagte am frühen Nachmittag des 3. März 2020 im Kriminalgericht Moabit auf, wo gegen ihn ein Strafprozess wegen eines „Stalking“-Vorwurfes geführt wurde. Da er sich ungerecht behandelt fühlte, legte er in einem Treppenhaus und in einem Gang sowie in mehreren Toiletten des historischen Altbauteils des Gerichts Feuer, was zu Verrußungen und massiven Rauchgasentwicklungen führte. Die Brandlegungen lösten einen Großeinsatz der Feuerwehr aus, durch den ein Übergreifen des Feuers auf das Gebäude verhindert wurde. Das Kriminalgericht musste vollständig evakuiert werden und konnte erst nach Beendigung der Löscharbeiten in den Abendstunden wieder freigegeben werden. Ein im Gebäude tätiger Handwerker erlitt bei der Flucht vor dem Feuer eine Rauchgasvergiftung.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten am 13. April 2021 als unbegründet verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.