Der Deutsche Richterbund (DRB) hat vor einer langen Hängepartie bei der Besetzung der Präsidenten- und Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof (BFH) gewarnt.
Aus der Pressemitteilung des DRB Nr. 2/2021 vom 05.03.2021 ergibt sich:
„Wir sehen das Vorgehen des Bundesjustizministeriums bei der Besetzung der vakanten Spitzenämter am Bundesfinanzhof mit Sorge“, sagten die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes (DRB), Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff. Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium im Fall des Bundesfinanzhofs von einem tradierten und bewährten Auswahlverfahren für Vorsitzendenstellen an obersten Bundesgerichten abweiche.
„Das Kriterium einer mindestens fünfjährigen Erfahrung am betroffenen Bundesgericht ist für Bewerber um einen Senatsvorsitz sinnvoll und angemessen“, erklärten Stockinger und Lüblinghoff. Wer diese Anforderung in einem laufenden Verfahren fallen lasse, ohne die betroffenen Bundesgerichte vorher zu beteiligen, gefährde die Akzeptanz seiner Auswahlentscheidung. „Es wirft kein gutes Licht auf die Unabhängigkeit der Justiz, wenn öffentlich der Eindruck entsteht, richterliche Spitzenämter würden in erster Linie nach parteipolitischen Erwägungen besetzt“, sagten die DRB-Vorsitzenden. Es liege ihnen fern, die in Rede stehenden Kandidaten zu beurteilen. „Zu kritisieren ist, dass die Bundesjustizministerin etablierte und transparente Verfahrensregeln ohne überzeugenden Grund kurzerhand über Bord geworfen hat. Das schadet nicht nur dem Vertrauen in die Justiz, es erschwert auch die Arbeitsfähigkeit des Bundesfinanzhofs, dem nun vermutlich langwierige Konkurrentenklagen bevorstehen, ehe die vakanten Stellen besetzt werden können.“