Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DRB Nr. 3/2021 vom 17.02.2021 ergibt sich:
Die vorgeschlagene Besoldungserhöhung ist nach den vom BVerfG entwickelten Prüfkriterien zwar nicht evident verfassungswidrig und im Hinblick auf das Tarifergebnis vom 25. Oktober 2020 im Ergebnis zu begrüßen.
Zu bemängeln ist jedoch, dass die Besoldungsentwicklung hinter der Entwicklung der Tariflöhne und der Nominallöhne weiterhin zurückbleibt. Der Gesetzentwurf lässt nicht erkennen, dass der Besoldungsgesetzgeber gewillt ist, die Bundesbesoldung auf ein Niveau zu erhöhen, das sich in Grundzügen dem Gehalt der in der Privatwirtschaft beschäftigten Juristen mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung annähert. Dadurch verpasst der Bundesbesoldungsgesetzgeber erneut die Chance, die Attraktivität des Richter- und Staatsanwaltsberufes zu steigern.
Weitere Informationen
DRB-Stellungnahme Nr. 3/2021 v. 17.02.2021 (PDF, 78 KB)