Der Deutsche Notarverein (DNotV) begrüßt das im Zentrum der Neuregelung stehende Ziel, die Bereitstellung von ohnehin offen zugänglichen Daten zum Zwecke der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu fördern.
Aus der Pressemittelung des DNotV vom 13.01.2021 ergibt sich:
Offene Daten könnten einen relevanten Beitrag für einen innovativen Fortschritt der Digitalisierung leisten. Hinsichtlich der geplanten Aufnahme der Daten des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins-, Insolvenz-, Unternehmens- und Schiffsregisters sowie des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen in den Anwendungsbereich des vorgesehenen Datennutzungsgesetzes sei jedoch auf ein mögliches Missbrauchspotenzial hinzuweisen.
Bereits heute sei die missbräuchliche Nutzungen dieser Register durch Betrüger zu beobachten. Unternehmen werden mit fingierten Rechnungen in Registersachen konfrontiert, die einen Bezug zur Landesjustizverwaltung oder zum Bundesverwaltungsamt vorspielen. Bislang stehen Betrügern für ihr Vorgehen nur die – im Wege des Einzelabrufs zugänglichen – öffentlichen Bekanntmachungen von Registereintragungen zur Verfügung. Infolge des Datennutzungsgesetzes in seiner derzeitigen Konzeption würden die Daten künftig nach dem Open-Data-Ansatz in einem offenen, maschinenlesbaren und interoperablen Format bereitgestellt werden. Mit einfachen technischen Mitteln ließen sich gezielt Registerdaten extrahieren und gezielt für betrügerische Geschäftspraktiken – etwa der Zusendung gefälschter Rechnungen und Abmahnungen – einsetzen. Der erforderliche Aufwand hierfür wäre ungleich geringer als dies derzeit der Fall sei. Daneben wäre zu besorgen, dass private Anbieter mit den Daten „Parallelseiten“ aufbauen, durch die Rechtsuchende getäuscht werden könnten, etwa durch Bereitstellung verfälschter Daten und/oder dadurch, dass Daten kostenpflichtig angeboten werden.
In diesem Zuge regt der DNotV zudem an, gemeinsam mit den Justizverwaltungen Wege zur Verhinderung des offensichtlichen Missbrauchs zu finden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in die Verbändeanhörung gegeben.
Weitere Information
Stellungnahme des DNotV v. 16.12.2020 (PDF, 104 KB)