Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 30.10.2019 zum Aktenzeichen 1 A 172/19 entschieden, dass die Wahl des Kandidaten Eugen Görlitz zum Bürgermeister der Stadt Dissen am Teutoburger Wald für ungültig zu erklären ist.
Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Osnabrück Nr. 19/2019 vom 30.10.2019 ergibt sich:
Der bei der Bürgermeisterwahl am 26.05.2019 unterlegene Kandidat Ulrich Meyer zu Drewer klagte gegen die Wahl.
Das VG Osnabrück hat der Klage stattgegeben und den Rat der Stadt Dissen verpflichtet, die Wahl des Kandidaten Eugen Görlitz zum Bürgermeister für ungültig zu erklären.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat eine Wahlhelferin bei der Durchführung der Wahl gegen die ihr obliegende Neutralitätspflicht verstoßen, indem sie am Wahltag während ihrer Schicht im Wahllokal einen amtlichen Wahlzettel mit dem Handy fotografiert, digital ein rotes Kreuz beim Namen des später siegreichen Kandidaten, mit dem sie befreundet ist, eingefügt und dieses bearbeitete Foto in ihrem Status bei WhatsApp eingestellt hat. Durch die Veröffentlichung des bearbeiteten Fotos habe sie eine Wahlempfehlung zugunsten des später siegreichen Kandidaten abgegeben. Diese Äußerung stelle sich nicht als rein private Meinungsäußerung dar. Aus dem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu ihrer Tätigkeit als Wahlhelferin sowie insbesondere aus dem Umstand, dass sie nur in ihrer Funktion als Wahlhelferin Zugriff auf die amtlichen Stimmzettel gehabt habe, ergebe sich, dass sie diese Äußerung in amtlicher Funktion getätigt habe.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme ist das VG Osnabrück zudem überzeugt davon, dass zumindest dieselbe Wahlhelferin auch Wähler im Wahllokal direkt angesprochen und teils direkt, teils indirekt zur Wahl des Kandidaten Eugen Görlitz aufgefordert habe.
Wegen des knappen Wahlergebnisses mit einer Differenz von gerade einmal 28 Stimmen bestehe auch die konkrete Möglichkeit, dass die unzulässigen Wahlbeeinflussungen für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.