Der von der Europäischen Union geplante digitale Impfpass soll Mitte des zweiten Quartals auch in Deutschland zur Verfügung stehen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 489 vom 15.04.2021 ergibt sich:
Schon beim Start soll er als Modul in der Corona-Warn-App angeboten werden. Das sagte ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in der Sitzung des Digitalausschusses des Bundestags am 14.04.2021. Die Digitalpolitiker diskutierten mit Vertretern des BMG und Vertretern verschiedener IT-Unternehmen über den digitalen Impfpass und einen Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/27197 – PDF, 231 KB).
Den Zuschlag für den EU-weit standardisierten Impfnachweis hatte ein Konsortium der Firmen IBM, Ubirch, Govdigital und Bechtle erhalten. Die Kosten für das Vorhaben beliefen sich auf zirka drei Millionen Euro, laufende Kosten seien Teil dieser Summe, sagte der BMG-Vertreter. Der Pass solle vor allem die Reisefreizügigkeit stärken. Er sei eine „zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren“ und ersetze nicht den analogen Nachweis, sagte er. „Ziel ist es, dass alleine Zertifikatsschlüssel über einen sicheren Server ausgetauscht werden. Es entsteht keine Datenbank mit personenbezogenen Daten“, stellte der BMG-Vertreter klar. Der digitale Nachweis sei als Ergänzung zum gelben WHO-Impfpass zu verstehen. Er müsse nicht auf einem digitalen Endgerät vorgezeigt werden, auch ein maschinenlesbarer Ausdruck könne als Nachweis dienen.
Die Dienste, die von dem Konsortium entwickelt werden, bestehen aus drei Komponenten und sollen in andere Applikationen integrierbar sein und auf einem Open-Source-Ansatz beruhen, erklärte der IBM-Vertreter. Die erste Komponente sei ein Impf-Zertifikat-Service für Impfzentren und Arztpraxen, in dem möglichst einfach Daten der geimpften Person eingegeben werden können. Als Ergebnis entstehe ein QR-Code, den Nutzer scannen oder ausdrucken können. Die zweite Komponente sei eine Impf-Nachweis-App, in der der Code verwaltet werden könne. Das dritte Modul sei eine Prüf-App, in der der Code entgegengenommen werden könne und die Gültigkeit des Impfschutzes geprüft werde. Erzeugt werde ein rotes oder grünes Ergebnis, das etwa an Flughäfen bequem vorgezeigt werden könne. Die Impfbescheinigung werde nur lokal auf dem Smartphone gespeichert, eine dauerhafte Speicherung sei nur dezentral auf den digitalen Endgeräten der Nutzer vorgesehen, betonte der IBM-Vertreter.
Unionsvertreter und Abgeordnete der SPD-Fraktion konzentrierten sich in ihren Nachfragen auf die technische Kompatibilität mit anderen Applikationen und die geplante Einbindung in die elektronische Patientenakte. Ein Vertreter der AfD-Fraktion interessierte sich dafür, was die Bundesregierung unternehme, damit keine Diskriminierung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften stattfinde. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion fragte, ob es Pläne gebe, langfristig nur noch einen digitalen Impfpass anzubieten. Eine Vertreterin der Linksfraktion wollte Details zur Interoperabilität und zur Speicherung der Daten erfahren. Eine Grünen-Abgeordnete interessierte, ob sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für dezentrale Speicherlösungen einsetze.