Der digitale Impfnachweis soll nach Angaben der Bundesregierung spätestens zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2021 zur Verfügung stehen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 453 vom 12.04.2021 ergibt sich:
Ab 2022 werde der Impfnachweis Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Telematikinfrastruktur, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/28275 – PDF, 220 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/27714 – PDF, 189 KB) der FDP-Fraktion.
Der digitale Impfnachweis sei eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen gegen Covid-19 zu dokumentieren. Nutzer sollen die Informationen künftig auch auf ihren Smartphones speichern können. Der digitale Impfnachweis umfasse eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem zur Integration in Arztpraxen und Impfzentren.
Die Nutzung des digitalen Impfnachweises soll kostenlos sein, der Nachweis soll von den impfberechtigten Institutionen, etwa Impfzentren, Arztpraxen oder Krankenhäusern, erstellt werden.