Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat über die neue Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau 2020) informiert.
Aus der Pressemitteilung des DAV AG BauR vom 30.11.2020 ergibt sich:
Nach Auffassung des DAV lassen sich mit den Regelungen der gerade veröffentlichten Neuauflage der Schieds- und Schlichtungsordnung für Baustreitigkeiten, kurz SOBau 2020, Konflikte rund um Bauvorhaben schnell und rechtssicher lösen. Das Regelwerk sei auf die Besonderheiten des Bauens ausgerichtet; ausschließlich baurechtlich erfahrene Schlichterinnen und Schlichtern wenden es an. Mit der SOBau 2020 könnten Baustreitigkeiten nicht nur schneller, sondern vor allem auch günstiger als vor Gericht gelöst werden.
Rund 2600 Mitglieder der ARGE Baurecht setzten die erste Auflage der SOBau von 2004 seit Jahren ein. Dieser enorme Erfahrungsschatz sei in die Neufassung des Regelwerks eingeflossen. So sei es gelungen, alltagstaugliche Regelungen zu schaffen, die auf die speziellen Herausforderungen von Baurechtsstreitigkeiten eingehen. Denn in Bausachen stehen sich nicht nur ein Kläger und ein Beklagter, sondern meist eine ganze Reihe von Streitenden gegenüber. Die Drittbeteiligten, wie etwa die Subunternehmer eines beklagten Bauunternehmens, haben in einem Verfahren gegebenenfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie die Streitparteien selbst. Das führe dazu, dass nicht nur Kläger und Beklagter, sondern auch alle anderen Beteiligten mitreden und zum Beispiel Stellung zu einem Gutachten nehmen wollen. Aufgrund dieser sog. Mehrparteienverhältnisse werden Konflikte am Bau schnell komplex und eine Klärung vor staatlichen Gerichten langwierig. Prozesse dauerten meist viele Jahre und am Ende stimmten die erschöpften Parteien einem für alle Seiten unbefriedigenden und wirtschaftlich unsinnigen Vergleich zu.
Vor diesem Hintergrund wurde die SOBau vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die darin enthaltenen Verfahren könnten je nach „Härtegrad“ des Konflikts zum Einsatz kommen. Am Anfang stehe die Mediation, bei der die Parteien durch eine strukturiere Moderation selbst eine Lösung aushandeln könnten. In der nächsten Stufe, der Schlichtung, gehe es schon etwas mehr zur Sache: Die Schlichtungsperson berate die Parteien, schätze die Rechtslage ein und könne auch einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten – der jedoch rechtlich nicht bindend sei. Zwischen dieser und der nächsten Eskalationsstufe enthalte die SOBau zwei Gutachtenverfahren zur Klärung von Tatsachenfragen. Am Ende stehe das Schiedsrichterliche Verfahren, das den Gang zum staatlichen Gericht vollständig ersetze – dabei aber sehr viel schneller zu einem Ergebnis komme. Damit stehe Bauherren und Bauunternehmern künftig ein deutlich erweiterter Werkzeugkasten zur außergerichtlichen Lösung von Baustreitigkeiten zur Verfügung.