Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 27.11.2017 zum Aktenzeichen 11 KLs 152 Js 53670/12 entschieden, dass der ehemaligen Drogeriemarktkönig Anton Schlecker wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird.
Seine beiden beteiligten Kinder Lars und Meike müssen hingegen für über zwei Jahre in das Gefängnis ohne Bewährung.
Der Staatsanwalt wollte, dass Anton Schlecker drei Jahre in das Gefängnis muss und seine Kinder ihm für über zwei Jahre in das Gefängnis folgen.
Dem ist das Gericht hinsichtlich Anton Schlecker nicht gefolgt, dafür aber betreffend seine Kinder.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss bei einem Schaden von mehr als einer Million Euro eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Das Gericht stellte einen Schaden von 23 Millionen Euro fest, das von Anton Schlecker aktiv beiseite geschaffte Geld sowie unrechtmäßige Gewinnausschüttungen an die Kinder.
Der Prozess dauerte nun gut neun Monate.
Die Schlecker-Familie hat 14 Millionen an den Insolvenzverwalter gezahlt.
Anton Schlecker gibt an, kein Vermögen mehr zu haben. Das vorhandene Vermögen gehört wohl der Ehefrau Schleckers.
Es ist zu erwarten, dass Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden wird. Damit wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart in Karlsruhe überprüft.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Strafrecht, im Schadensersatzrecht, im Zwangsvollstreckungsrecht und im Insolvenzrecht!