Der Bayerische Blutwurz erhält geografisches Schutzsiegel

21. Dezember 2021 -

Die Europäische Kommission hat den bayerischen Likör in das Register der geografisch geschützten Angaben (g.g.A.) übernommen.

Aus EU-Aktuell vom 20.12.2021 ergibt sich:

Nur noch in Bayern hergestellter Likör aus der Blutwurz-Wurzel darf von nun an als Bayerischer Blutwurz bezeichnet werden.

Der Bayerische Blutwurz wird hauptsächlich in der Region des Bayerischen Waldes hergestellt. Verwendet wird er sowohl als Genussmittel als auch als Medizinprodukt. Begründet wird die Entscheidung für den Schutz des Likörs unter anderem mit der lange zurückreichenden Tradition des Getränks. Seit dem 17. Jahrhundert finden sich zahlreiche historische Aufzeichnungen des Getränks. Durch die Entscheidung muss die Herstellung des Bayerischen Blutwurz in allen wesentlichen Produktionsschritten im Freistaat Bayern erfolgen und klar geregelten Kriterien entsprechen.

In der Europäischen Union werden zahlreiche Erzeugnisse durch die EU-Qualitätsregelungen geschützt. Dadurch sollen sie vor Fälschungen geschützt werden und ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen werden. Mit der Auszeichnung reiht sich der Bayerische Blutwurz zudem in eine Liste von 255 bereits geschützten Spirituosen ein.