Demonstrationsverbot in Berlin an Silvester und Neujahr bestätigt

04. Januar 2021 -

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30.12.2020 zum Aktenzeichen 1 S 177/20 das Demonstrationsverbot in Berlin an Silvester und Neujahr bestätigt.

Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.12.2020 ergibt sich:

Nach § 26 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin sind Versammlungen an Silvester und Neujahr verboten.
Das VG Berlin hatte einen gegen diese Regelung gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts handelt es sich – soweit die Antragstellerin die Feststellung verlangt, dass die Norm nicht nur ihr gegenüber, sondern allgemein nicht anwendbar sei – um eine vom Landesrecht nicht vorgesehene Normenkontrollklage. Die Antragstellerin habe auch keinen Anspruch auf die vorläufig geltende Feststellung, dass das Versammlungsverbot ihr gegenüber nicht anwendbar sei. Art. 8 Abs. 2 GG sehe für Versammlungen unter freiem Himmel ausdrücklich die Möglichkeit vor, diese auf Grund eines Gesetzes zu beschränken. Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus sowie der angespannten Situation auf den Intensivstationen sei das auf zwei Tage beschränkte Verbot nicht zu beanstanden.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.