Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat ein Statement zum Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien veröffentlicht: Eine vertiefte Auseinandersetzung mit einzelnen Themen des Koalitionsvertrags werde ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, nach erster Durchsicht lassen sich aus Sicht des DAV jedoch bereits einige Punkte herausstellen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 24.11.2021 ergibt sich:
Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV):
„Dass der Begriff „Rechtsstaat“ 29-mal auftaucht, lässt Gutes hoffen – zumal ausdrücklich klargestellt wird, dass der Rechtsstaat nicht nur eine Verteidigung der Sicherheit, sondern auch der bürgerlichen Freiheitsrechte bedeutet. Sehr zu begrüßen ist das Vorhaben einer Überwachungsgesamtrechnung. Der DAV fordert schon länger eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie.
Audiovisuelle Beweisaufnahmen sind eine langjährige Forderung des DAV – und rücken nun in greifbare Nähe, nicht nur im Strafprozess. Auch das klare Bekenntnis zum Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts ist positiv zu werten. Es braucht Evidenz und Evaluation anstatt Bauchgefühl und Signalgesetzgebung. Rechtsstaatlich sehr zu begrüßen sind auch der geplante gesetzliche Rahmen für den Einsatz von V-Personen sowie der erklärte Verzicht auf die Instrumente Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung und auf die anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung.
Für die Rechtsanwaltschaft sollen Erfolgshonorare und Fremdbesitz auf dem Prüfstand stehen – dies geht nur im Dialog mit dem DAV. Ein Wermutstropfen ist die mangelnde Erwähnung der Anwaltschaft, etwa beim geplanten Digitalpakt für die Justiz. Ohne Anwaltschaft ist ein solcher kaum denkbar.
Die Anwaltschaft wird mit dem DAV die Regierungspolitik konstruktiv begleiten. Während der Regierungsarbeit der Ampelkoalition wird sich der DAV für eine Anhebung der Anwaltsvergütung engagieren und den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses einfordern.“