DAV-Stellungnahme 95/20 zum Mobile Arbeit-Gesetz

23. Dezember 2020 -

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG) Stellung genommen.

Aus der Pressemitteilung des DAV vom 23.12.2020 ergibt sich:

Der DAV begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel des Entwurfs, Mobile Arbeit in einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen zu binden, um die Interessen der Arbeitsvertragsparteien an einer Flexibilisierung des Arbeitsortes mit dem gebotenen Schutz der Arbeitnehmer in Einklang zu bringen.

In der Praxis jedoch stellten sich eine Vielzahl von Fragen, auf die der Entwurf keine Antworten gäbe. Mit einer gesetzlichen Regelung, die auf allen Seiten zu rechtlicher Verunsicherung führe, Unternehmen zudem ein erhebliches Mehr an Bürokratie auferlege, andererseits den Arbeitnehmern keine durchsetzbaren Ansprüche einräume, sei das selbst gesteckte Ziel nicht erreicht.

Der DAV regt daher an, die gesamte Thematik einer umfassenden Neubetrachtung zuzuführen, in der alle sich stellenden rechtliche Probleme ausgewogen und interessengerecht gelöst werden. Die regelungsbedürftigen Punkte sollen in der Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf mit angesprochen werden.

Weitere Informationen
DAV-Stellungnahme 95/2020 v. 23.12.2020 (PDF, 260 KB)