Der DAV hält den Referentenentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) insgesamt für ein ausgereiftes Gesetzgebungsvorhaben, das er unterstützt.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 16.12.2020 ergibt sich:
Zu begrüßen sei, dass den freien Berufen und damit auch den Anwälten die Rechtsformen der Personenhandelsgesellschaften, insbesondere der GmbH & Co. KG, geöffnet werden sollen. Die Öffnung dieser Rechtsformen für die freien Berufe dürfe allerdings nicht dazu führen, dass die Anwaltschaft insgesamt den steuerlichen Regeln der Handelsgesellschaften unterworfen werde.
Wichtig erscheine es dem DAV daneben, dass der jetzt vorliegende Entwurf schnell umgesetzt werde.
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DAV-Stellungnahme 94/2020 v. 16.12.2020 (PDF, 132 KB)