Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zur Beantwortung des Fragenkataloges zur Durchführung von Videoverhandlungen innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit, welcher dem DAV im Juni 2021 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übersandt worden ist, Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 06.08.2021 ergibt sich: Die Akzeptanz in der Anwaltschaft schätzt der DAV als sehr hoch ein, wenn sich das Verfahren grundsätzlich eignet. Grundsätzlich hält er die rechtlichen Möglichkeiten bereits für auskömmlich und spricht sich gegen Anordnungen von Videoverhandlungen gegen den Willen der übrigen Prozessbeteiligten aus. Verbesserungsbedarf wird bei der technischen Ausstattung gesehen. Der DAV hält es darüber hinaus für sehr problematisch, wenn sich das Gericht selbst nicht im Gerichtssaal befindet und sieht hier den Grundsatz der Öffentlichkeit tangiert. Auch das Recht der Parteien, der zu vernehmenden Person unmittelbar gegenüberzutreten, darf nicht eingeschränkt werden. Weitere Informationen |