Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 15.01.2021 ergibt sich:
Der DAV begrüßt ausdrücklich die Einführung eines Verfahrens zur online-Beurkundung im Gesellschaftsrecht und die damit einhergehende Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Jedoch hält der DAV ein durch die Bundesnotarkammer betriebenes einheitliches und zentrales online-Videokommunikationssystem für weder notwendig noch sachgerecht.
Durch das vorgeschlagene Verfahren werde die freie Notarwahl erheblich eingeschränkt, da nur der örtlich zuständige Notar die online-Beurkundung durchführen können soll. Maßgeblich für die Auswahl eines Notars bzw. einer Notarin sei aber und sollte auch sein, vor allem die fachliche Kompetenz und Expertise. Insbesondere im ländlichen Raum ansässige Notarinnen und Notare, die gerade im Gesellschaftsrecht oftmals nicht vor Ort ansässige Mandanten betreuten, wären von diesen Mandaten ausgeschlossen. Auch seit langem bestehende Mandats- und Vertrauensbeziehungen werden durch diese Einschränkung ohne sachlichen Grund in Frage gestellt. Vollkommen unklar sei zudem die Situation für im Ausland ansässige Unternehmen. Die vorgeschlagenen Regelungen bergen die Gefahr, dass deutsche Notarinnen und Notare vom Wettbewerb mit ausländischen Kollegen ausgeschlossen werden.
Der DAV hält es für ausreichend, wenn sich der Gesetzgeber auf einen Pflichtenkatalog für das online-Videokommunikationssystem verständigt und diesen stetig fortentwickelt und darüber hinaus die Auswahl des Anbieters eines Videokommunikationssystems dem Nutzer überlasse. Angeregt werde bereits jetzt, für das online-Videokommunikationssystem eine echte Ende-zu-Ende-Authentifizierung vorzusehen, die die Verschlüsselung nach Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sicher mache.
Weitere Informationen
Stellungnahme des DAV Nr. 4/2021 v. 15.01.2021 (PDF, 107 KB)