Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum BMJV-Projekt „Bundesweiter Standard für Videoverhandlungen“ Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 15.04.2021 ergibt sich:
Der DAV setzt sich ausdrücklich für eine schnelle, den prozessualen Verfahrensgrundsätzen entsprechende Ausweitung der Ausstattung der Gerichte mit der erforderlichen Technik ein. Er fordert bereits seit längerem einen einheitlichen Standard. Das aktuelle Projektvorhaben im BMJV wird deshalb ausdrücklich begrüßt.
Insbesondere ist der DAV der Ansicht, dass der Betrieb des IT-Systems, auf welchem die Videokonferenzsoftware läuft, zum Kernbereich der Aufgaben der Justiz gehört und deswegen ausschließlich von der Justiz(verwaltung) selbst in deren Räumlichkeiten betrieben werden.
Weitere Informationen
Stellungnahme des DAV Nr. 30/2021 v. 15.04.2021 (PDF, 98 KB)