Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zur gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 26.03.2021 ergibt sich:
Jüngst hat eine Gruppe von Abgeordneten aus FDP, Linke und SPD einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgestellt, welcher jetzt das notwendige Quorum für die Einbringung in den Bundestag erreicht hat. Der DAV begrüßt es, dass eine gesetzliche Neuregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, in welchem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt wurde, nun auf den Weg gebracht werden soll.
Für eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids sind in der Vergangenheit jedoch bereits verschiedene Vorschläge und Gesetzesentwürfe vorgelegt worden. Der DAV unternimmt eine erste Vorstellung und Einordnung dieser. Im Ergebnis spricht er sich gegen ein formalisiertes Begutachtungsverfahren aus und befürwortet den Entwurf von Borasio, Jox, Taupitz, Wiesing.
Weitere Informationen
Stellungnahme des DAV Nr. 26/2021 v. 26.03.2021 (PDF, KB)