Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert, Lücken beim Berufsgeheimnisträgerschutz zu schließen und kritisiert die unverhältnismäßige Herabsenkung der Eingriffsschwelle.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 28.01.2021 ergibt sich:
Die Stellungnahme befasst sich mit dem erneuten Änderungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG). Der DAV fordert im laufenden Gesetzgebungsverfahren – wie bereits in seiner Stellungnahme 1/20 zum vorherigen Entwurf – die Verankerung des anwaltlichen Berufsgeheimnisträgerschutzes im Polizeigesetz nach dem Vorbild des § 62 BKAG.
Der DAV kritisiert erneut die unverhältnismäßige Herabsenkung der Eingriffsschwelle polizeilichen Handelns durch die faktische Einführung der drohenden terroristischen Gefahr.
Weitere Information
Stellungnahme des DAV Nr. 12/2021 v. 28.01.2021 (PDF, 270 KB)
Stellungnahme des DAV Nr. 1/2020 v. 15.01.2020 (PDF, 339 KB)