DAV-Stellungnahme 11/21 zur Novellierung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG)

28. Januar 2021 -

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den beabsichtigten absoluten Berufsgeheimnisträgerschutz, kritisiert aber präventivpolizeiliche Telekommunikationsüberwachung.

Aus der Pressemitteilung des DAV vom 28.01.2021 ergibt sich:

Der DAV begrüßt den im Entwurf eines 23. Gesetzes zur Änderung des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze vorgesehenen umfassenden Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Damit entspreche der Entwurf einer steten Forderung des DAV nach einer Verankerung des anwaltlichen Berufsgeheimnisträgerschutzes im Polizeigesetz nach dem Vorbild von § 62 BKAG. Auch auf Landesebene seien Anwälte, Strafverteidiger und Kammerrechtsbeistände vor sämtlichen polizeilichen Maßnahmen bereits auf Erhebungsebene absolut zu schützen.

Der DAV kritisiert hingegen u.a. die geplante Einführung präventivpolizeilicher Telekommunikationsüberwachung als nicht erforderlich und vor dem Hintergrund des in die Abwägung einzustellenden Grundrechtsschutzes auch als nicht sachgerecht.

Weitere Informationen
Stellungnahme des DAV Nr. 11/2021 v. 28.01.2021 (PDF, 140 KB)