Die EU-Kommission hat am 25.11.2020 einen Vorschlag unterbreitet, mit dem in einem vertrauenswürdigen europäischen Rahmen das Potenzial der ständig wachsenden Datenbestände besser ausgeschöpft werden kann.
Aus EU-Aktuell vom 25.11.2020 ergibt sich:
Die Verordnung wird die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen, die mit den Werten und Grundsätzen der EU, wie dem Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), dem Verbraucherschutz und den Wettbewerbsvorschriften, im Einklang steht. Sie bietet eine Alternative zur Datenpraxis der großen Technologieplattformen, die sich mit ihren Geschäftsmodellen, die sich auf die Kontrolle großer Datenmengen stützen, eine große Marktmacht aneignen können.
Mit diesem neuen Ansatz, der darauf abzielt, das Vertrauen zu erhöhen, wird ein Modell vorgeschlagen, das auf der Neutralität und Transparenz der Datenmittler beruht, die als Organisationen der gemeinsamen Datennutzung oder der Zusammenführung von Daten dienen. Damit diese Neutralität gewährleistet ist, kann der Mittler für die gemeinsame Datennutzung nicht auf eigene Rechnung mit den Daten handeln (z.B. indem er sie an ein anderes Unternehmen verkauft oder sie nutzt, um mit ihrer Hilfe ein eigenes Produkt zu entwickeln) und muss strenge Anforderungen erfüllen.
Die Verordnung umfasst Folgendes:
- Eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da fehlendes Vertrauen derzeit ein großes Hindernis darstellt und hohe Kosten verursacht.
- Die Schaffung neuer EU-Vorschriften zur Neutralität, die die neuartige Funktion von Datenmittlern als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung vorsehen.
- Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten. So könnte beispielsweise die Weiterverwendung von medizinischen Daten die Erforschung von Heilmitteln für seltene oder chronische Krankheiten voranbringen.
- Mittel und Wege, mit denen Europäer die Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten erlangen. Diese Erleichterungen und die größere Sicherheit erhöhen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund
Der Vorschlag ist das erste Ergebnis der europäischen Datenstrategie. Es geht darum, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten und Technologien, wie künstlicher Intelligenz, zu erschließen und dabei die Regeln und Werte der EU (z.B. im Bereich des Datenschutzes) zu achten. Die Strategie betrachtet den Binnenmarkt als einen Raum, in dem für den unionsweiten und branchenübergreifenden Datenverkehr klare, praktikable und faire Vorschriften für den Zugang zu und die Weiterverwendung von Daten gelten. Der Vorschlag unterstützt auch einen weiter gefassten internationalen Datenaustausch unter Bedingungen, die die Wahrung des europäischen öffentlichen Interesses und der berechtigten Interessen der Datenanbieter gewährleisten.
Mit konkreteren Vorschlägen zu Datenräumen wird 2021 gerechnet, ergänzt durch ein Datengesetz, mit dem der Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Regierungen gefördert werden soll.