Arbeitnehmer haben es nicht leicht, wenn es um das Thema Raucherpause am Arbeitsplatz geht. Die Frage, ob eine Raucherpause zur Arbeitszeit gehört oder nicht, sorgt immer wieder für Diskussionen und Unsicherheiten. Viele Arbeitnehmer nehmen sich gerne eine kurze Auszeit, um eine Zigarette zu rauchen und sich vom Arbeitsstress zu erholen. Doch wie ist die rechtliche Lage in Bezug auf Raucherpausen und zählt das Rauchen überhaupt zur Arbeitszeit?
Grundsätzlich gehören Pausen zum Arbeitsalltag dazu und dienen dazu, dass Arbeitnehmer sich erholen können und vor Überarbeitung geschützt werden. Laut Arbeitszeitgesetz steht einem Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von bis zu neun Stunden pro Tag eine Pause von dreißig Minuten zu. In dieser Zeit können Arbeitnehmer frei über ihre Zeit verfügen und haben unter anderem die Möglichkeit, eine Zigarettenpause einzulegen. Raucherpausen zählen jedoch laut Gesetz nicht zur Arbeitszeit und werden daher in der Regel nicht bezahlt.
Eine gesetzliche Regelung, die den Arbeitnehmern ein Recht auf Raucherpausen einräumt, existiert nicht. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob Raucherpausen erlaubt sind oder nicht. Sollten Raucherpausen im Unternehmen grundsätzlich nicht gestattet sein, müssen die Arbeitnehmer bis zur nächsten Ruhepause auf das Rauchen verzichten.
Einige Chefs akzeptieren jedoch das Rauchen während der Arbeitszeit und erlauben ihren Mitarbeitern, die Arbeit kurz zu unterbrechen, um eine Zigarettenpause einzulegen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht müssen diese Raucherpausen jedoch nachgeholt werden, sodass der Arbeitstag für Raucher effektiv länger wird. Zudem müssen Raucher einen speziellen Raucherbereich oder Raum aufsuchen, um ihrer Vorliebe nachzukommen.
Für Arbeitnehmer, die unerlaubt rauchen gehen, ohne sich auszustempeln oder die Zeiten aufzuzeichnen, kann dies ernste Konsequenzen haben. So kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, und im Wiederholungsfall ist auch eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten kann sogar eine fristlose Kündigung drohen.
Doch was passiert eigentlich, wenn sich ein Arbeitnehmer während der Raucherpause verletzt? Wird dies als Arbeitsunfall gewertet? In den meisten Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht, da das Rauchen einer persönlichen Vorliebe nachgeht und keinen direkten Bezug zur Arbeit hat. Somit wird eine Verletzung während der Raucherpause in der Regel nicht als Arbeitsunfall angesehen.
Insgesamt ist das Thema Raucherpause am Arbeitsplatz also kein einfaches Thema und sorgt immer wieder für Unsicherheiten und Diskussionen. Arbeitnehmer sollten sich daher bewusst sein, dass Raucherpausen nicht automatisch zur Arbeitszeit gehören und es im Ermessen des Arbeitgebers liegt, ob diese gestattet sind oder nicht. Zudem sollten Arbeitnehmer darauf achten, sich an die Regeln und Vorgaben des Unternehmens zu halten, um negative Konsequenzen zu vermeiden.