Das muss im Arbeitszeugnis drin stehen

25. Oktober 2024 -

Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, sich auf neue berufliche Herausforderungen zu bewerben. Sie dienen als Nachweis für die bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Leistungen einer Person und werden von potenziellen Arbeitgebern oft genau unter die Lupe genommen. Doch nicht jedes Zeugnis ist aussagekräftig genug, um den wahren Wert eines Mitarbeiters zu zeigen.

Besonders entscheidend für die Qualität eines Arbeitszeugnisses ist die Passage am Ende. Hier werden in der Regel die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet. Doch viele Arbeitgeber lassen genau diese Passage weg, was für den Bewerber sehr nachteilig sein kann. Denn hier wird deutlich, wie der Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters einschätzt. Fehlt diese Bewertung, kann dies zu Missverständnissen führen und potenzielle neue Arbeitgeber könnten falsche Schlüsse ziehen.

Die Bedeutung der Schluss-Passage ist hoch. Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses sollte genau darauf geachtet werden. Denn nur so kann man sicherstellen, dass das Zeugnis ein aussagekräftiges und positives Bild des eigenen beruflichen Werdegangs vermittelt. Dabei sollte nicht nur auf die formalen Aspekte, sondern auch auf den Inhalt geachtet werden.

Ein Arbeitszeugnis sollte mindestens Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit enthalten. Dies wird als einfaches Zeugnis bezeichnet. Darüber hinaus sollten auch Informationen zur Leistung und zum Verhalten des Mitarbeiters enthalten sein, um ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten. Diese Angaben sind entscheidend für potenzielle Arbeitgeber, um sich ein genaues Bild von den Fähigkeiten und der Arbeitsweise des Bewerbers machen zu können.

Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses sind auch bestimmte formale Kriterien zu beachten. Das Zeugnis muss schriftlich ausgestellt werden und auf Firmenpapier des Unternehmens erfolgen. Zudem muss es von einer unterschriebenen Person verfasst werden, eine eingescannte Signatur ist nicht ausreichend. Ein sauberes und sorgfältiges Aussehen des Zeugnisses ist selbstverständlich, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen.

Es gibt immer wieder Diskussionen und Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis. Darf man es knicken, um es zu versenden? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden und erlaubt das Knicken, solange es bei der Anfertigung von Kopien nicht auffällt. Es zeigt, wie wichtig es ist, die formalen Aspekte eines Zeugnisses zu beachten, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Arbeitszeugnisse sind ein wichtiges Instrument, um die Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers zu dokumentieren. Obwohl das Zeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt wird, haben Beschäftigte das Recht, Einfluss auf den Inhalt zu nehmen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, einen eigenen Entwurf zu erstellen. Ob dies sinnvoll ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

Die Schlussformel eines Arbeitszeugnisses spielt eine wichtige Rolle, da sie den letzten Eindruck hinterlässt und somit das berufliche Weiterkommen beeinflussen kann. In der Schlussformel drückt der Arbeitgeber oft sein Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses aus, dankt für die geleistete Arbeit und wünscht dem ehemaligen Mitarbeiter alles Gute für die Zukunft. Die konkreten Formulierungen können variieren und reichen von einem einfachen Bedauern bis hin zu außerordentlichem Bedauern.

Es ist wichtig zu beachten, dass Beschäftigte nicht automatisch das Recht haben, dass das Arbeitszeugnis eine Schlussformel enthält. Ein Arbeitgeber kann durchaus auf eine solche verzichten. Allerdings sollten Arbeitgeber darauf achten, dass das Zeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Im Idealfall sollte dies innerhalb von zwei Wochen geschehen. Andernfalls können Ansprüche auf Schadenersatz entstehen.

Auch Beschäftigte sollten nicht zu lange warten, um ihr Arbeitszeugnis anzufordern. Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt in der Regel nach drei Jahren. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass der Beschäftigte den Entwurf des Zeugnisses selbst formuliert, ist es ratsam, diesen mit fachkundigen Dritten zu überprüfen. Auch ein gemeinsames Durchsprechen des Entwurfs mit dem Arbeitgeber kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden.