Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 27.02.2018 zu den Aktenzeichen 7 C 26.16 und 7 C 30.17 entschieden, dass Diesel-Fahrzeuge in deutschen Großstädten verboten werden dürfen.
Konkret sind in mehreren Städten die Stickoxidwerte viel zu hoch. Schuld sind nach Angaben des Umweltamts vor allem Diesel-Pkw. Stickoxide können die Atemorgane des Menschen reizen und gelten deshalb als gesundheitsgefährdend.
In der viel beachteten Entscheidung musste das Gericht nun auf der einen Seite die Interessen der Auto-Lobby und auch inzident der betroffenen Diesel-Fahrzeugbesitzer und zum anderen die Umweltbelange und Luftreinheit berücksichtigen und damit letztlich auch das gesundheitliche Wohl der Allgemeinheit. Die Richter entschieden nun gegen die Diesel-Autos.
Die Richter haben aber auch ausgeführt, dass bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben, insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit, zu beachten sind.
Es besteht also nicht ohne Weiteres die Möglichkeit, ein Diesel-Fahrverbot zu erlassen.
Inwieweit die Städte, Gemeinden und Kommunen davon Gebrauch machen, bleibt abzuwarten.
In jedem Fall haben es Diesel-Fahrzeugbesitzer nun noch schwerer.
Soweit Sie mit einem Diesel-Fahrzeug in eine Diesel-Fahrverbotszone fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es stellt sich auch die Frage nach der Rückgabe eines Diesel-Autos an den Verkäufer oder Hersteller oder aber der Schadensersatz, der aus dem nunmehrigen Minderwert entsteht.
Zu den rechtlichen Fragen zum Dieselfahrverbot berät Sie Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M.