Das Kabinett hat die „Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021“ beschlossen.
Aus dem Newsletter der BReg, Verbraucherschutz aktuell vom 15.09.2021 ergibt sich:
Die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 beschreibt die grundsätzliche, langfristige Ausrichtung der Cybersicherheitspolitik der Bundesregierung. Das Kabinett hat sie nun beschlossen. Ausgangspunkt ist eine verschärfte Bedrohungslage.
Die Covid-19-Pandemie hat der technologischen Entwicklung einen weiteren Schub gegeben. Die Verlagerung vieler Prozesse, unabhängig ob im privaten, beruflichen oder behördlichen Kontext, in den Cyberraum oder in eine digitalisierte Welt bieten viele Möglichkeiten. Einhergehende Risiken dürfen dabei aber nicht vergessen werden. Der Kabinettsbeschluss schreibt daher zum einen die Strategien aus den Jahren 2011 und 2016 fort und berücksichtigt zum anderen die Entwicklungen der Digitalisierung in der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Enthalten sind vier übergreifende Leitlinien:
- Cybersicherheit als gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft etablieren,
- Digitale Souveränität von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft stärken,
- Digitalisierung sicher gestalten und
- Ziele messbar und transparent ausgestalten.
Diese Leitlinien beschreiben Aspekte, die für alle vier folgenden Handlungsfelder der Cybersicherheitsstrategie gelten.
Sicheres Handeln in einer digitalisierten Umgebung
Die zehn strategischen Ziele des ersten Handlungsfeldes sollen dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger die Chancen digitaler Technologien nutzen und sich hierbei sicher und selbstbestimmt in der digitalisierten Umgebung bewegen können. Erreicht werden kann das durch die verstärkte Sensibilisierung und die Steigerung von Cyberkompetenz in der Bevölkerung.
Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
Die 13 strategischen Ziele des zweiten Handlungsfeldes sehen die Stärkung der Cybersicherheit in der Wirtschaft insgesamt vor. Neben dem Fokus auf kritischen Infrastrukturen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu Versorgungsengpässen und damit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit führen kann, werden auch kleine und mittlere Unternehmen in den Blick genommen. Die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft soll hier fortgeführt werden.
Leistungsfähige und nachhaltige Architektur
Das dritte Handlungsfeld betrifft die staatlichen Akteure in der Cybersicherheit. Der Fokus liegt hierbei auf der Kompetenzverteilung beziehungsweise der Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Als effektive Antwort auf neue Herausforderungen gilt es, Strukturen und Prozesse permanent zu überprüfen, Fähigkeiten fortzuentwickeln und behördliche Befugnisse gegebenenfalls anzupassen.
Aktive Positionierung Deutschlands
Schließlich ist das Engagement Deutschlands in der EU und in der NATO auch in Fragen der Cybersicherheit unverzichtbar. Die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern und die Einbindung nationaler Maßnahmen in europäische und internationale Prozesse sind für die Gewährleistung eines hohen Niveaus an Cybersicherheit in Deutschland essenziell.
Deutliche Zunahme von Cyberangriffen
Der beschlossenen Strategie ist eine Analyse der Bedrohungslage vorausgegangen, die sowohl eine deutliche Zunahme der Schwere von Cyberangriffen als auch deren Anzahl aufgezeigt hat. Mehr als 70 Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Staat sind aktiv in den Entwurf eingebunden gewesen.
Die Cybersicherheitsstrategie umfasst zudem erstmals einen transparenten Ansatz für Umsetzung, Berichtwesen und Controlling der Strategie.