Nach einer Überprüfung im Rahmen der Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU hat der Rat die Liste der Länder, Sonderverwaltungsregionen und anderen Gebietskörperschaften, für die die Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, aktualisiert. Insbesondere wurde Indonesien in die Liste aufgenommen.
Aus der Pressemitteilung des Rates der EU vom 18.11.2021 ergibt sich:
Nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU aus Ländern oder Gebietskörperschaften, die nicht im Anhang I aufgeführt werden, unterliegen vorübergehenden Beschränkungen. Dies berührt nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, die vorübergehende Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU für vollständig geimpfte Reisende aufzuheben.
Wie in der Empfehlung des Rates vorgesehen, wird diese Liste weiterhin alle zwei Wochen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Auf der Grundlage der in der Empfehlung genannten Kriterien und Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten ab dem 18. November 2021 die Reisebeschränkungen an den Außengrenzen für Einwohner der folgenden Drittstaaten schrittweise aufheben:
• Argentinien
• Australien
• Bahrain
• Kanada
• Chile
• Kolumbien
• Indonesien
• Jordanien
• Kuwait
• Namibia
• Neuseeland
• Peru
• Katar
• Ruanda
• Saudi-Arabien
• Südkorea
• Vereinigte Arabische Emirate
• Uruguay
• China (vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit)
Die Reisebeschränkungen sollten auch für Chinas Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau schrittweise aufgehoben werden.
In der Kategorie der Gebietskörperschaften, die von mindestens einem Mitgliedstaat nicht als Staat anerkannt werden, sollten die Reisebeschränkungen für Taiwan ebenfalls schrittweise aufgehoben werden.
Einwohner von Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt sollten für die Zwecke der Empfehlung als EU-Einwohner betrachtet werden.
Die Kriterien zur Festlegung der Drittstaaten, für die die derzeitigen Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, wurden am 20. Mai 2021 aktualisiert. Sie berücksichtigen nun auch die epidemiologische Lage und die allgemeine Reaktion auf COVID 19 sowie die Zuverlässigkeit der verfügbaren Informationen und Datenquellen. Ferner sollte die Gegenseitigkeit auf Einzelfallbasis berücksichtigt werden.
Auch die assoziierten Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz) beteiligen sich an dieser Empfehlung.