Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben am 28.01.2021 mit Unterstützung der EU-Kommission gemeinsame Leitlinien dazu angenommen, welche Informationen künftige Nachweise zu erfolgten Impfungen gegen Covid-19 enthalten sollen.
Aus EU-Aktuell vom 28.01.2021 ergibt sich:
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten in der vergangenen Woche vereinbart, einen interoperablen Standard-Impfnachweis auszuarbeiten. Dieser soll zunächst ausschließlich einem Nachweis für medizinische Zwecke dienen. Die EU-Staaten werden zu einem späteren Zeitpunkt und unter Vorbehalt laufender wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Debatten über mögliche weitere Anwendungen diskutieren. Die Leitlinien legen einen Mindestdatensatz fest, den die Impfnachweise umfassen sollen, und wurden unter den EU-Staaten, mit den EU-Agenturen ECDC und EMA sowie der WHO diskutiert.
Die Impfnachweise sollten demnach in jedem Fall einen eindeutigen, weltweit überprüfbaren Identifikator und Informationen zum verabreichten Impfregime umfassen. Zudem umfassen die Leitlinien Vorgaben für die Metadaten der Impfzertifikate. Weitere Diskussion zur Verifizierung der Nachweise (auf Papier und in digitaler Form) werden folgen. Grundsätzlich ist entscheidend, dass Impfzertifikate von vertrauenswürdigen Stellen ausgestellt werden, und es muss möglich sein, die Authentizität und Gültigkeit eines Zertifikats und die Vertrauenswürdigkeit der ausstellenden Stelle zu überprüfen.