Die EU-Mitgliedstaaten können Krankenhäuser in der EU, Angehörige der Gesundheitsberufe und Einzelpersonen beim Ankauf von Covid-19-Impfstoffen und Testkits von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreien.
Aus EU-Aktuell vom 08.12.2020 ergibt sich:
Die von allen Mitgliedstaaten am 08.12.2020 einstimmig angenommenen Maßnahmen basieren auf einem Vorschlag der EU-Kommission vom 28.10.2020.
Die Maßnahmen ermöglichen es den EU-Ländern, die Mehrwertsteuer für Impfstoffe und Testkits, die an Krankenhäuser, Ärzte und Einzelpersonen sowie die damit verbundenen Dienstleister verkauft werden, zeitlich befristet auszusetzen. Derzeit können die Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze auf Impfstoffe zwar senken, jedoch nicht den Nullsatz anwenden. Für Testkits gibt es dagegen keinerlei Steuererleichterungen. Gemäß der geänderten Richtlinie können die Mitgliedstaaten nun sowohl für Impfstoffe als auch Testkits niedrigere Steuersätze anwenden oder sie ganz von der Mehrwertsteuer befreien.
Die Coronavirus-Pandemie erfordert in allen Politikbereichen außergewöhnliche Maßnahmen der Behörden. Nach den jüngsten, bahnbrechenden Ankündigungen weltweit führender Arzneimittelunternehmen intensiviert die EU-Kommission derzeit ihre Vorbereitungen für die Bereitstellung neuer Impfstoffe in der EU.
Die EU-Zoll- und Steuerpolitik wird weiterhin eine wichtige Rolle beim Zugang zu diesen wichtigen medizinischen Versorgungsgütern spielen und gleichzeitig die Sicherheit aller Produkte gewährleisten, die in der EU auf den Markt gebracht werden.
Nächste Schritte
Damit die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften umgehend umsetzen können, gelten sie ab dem ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Sie gelten bis Ende 2022, oder bis eine Einigung über den anhängigen Vorschlag der EU-Kommission zu neuen Vorschriften für Mehrwertsteuersätze erzielt ist, sollte dies vor diesem Datum erfolgen.