Die EU-Kommission hat am 18.11.2020 eine Empfehlung zur Verwendung von Antigen-Schnelltests für die Diagnose von Covid-19 angenommen.
Aus EU-Aktuell vom 18.11.2020 ergibt sich:
Sie umfasst Leitlinien für die EU-Staaten zur Auswahl von Antigen-Schnelltests, wann sie geeignet sind und wer sie durchführen sollte. Entwickelt wurde sie unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. Bereits am 28.10.2020 hatte die EU-Kommission eine Empfehlung für einen gemeinsamen Ansatz und effizientere Teststrategien in der gesamten EU angenommen. Zudem fördert die EU-Kommission den Aufbau von Covid-19-Testkapazitäten in der EU mit 35,5 Mio. Euro.
Die Empfehlung vom 18.11.2020 nimmt die EU-Kommission im Vorfeld der für den 19.11.2020 geplanten Videokonferenz der EU-Staats- und Regierungschefs zur Reaktion der EU auf die Covid-19-Pandemie an. Der Europäische Rat hatte am 29.10.2020 vereinbart, die Testmethoden in der EU besser zu koordinieren. Testergebnisse müssen auch gegenseitig anerkannt werden.
Die EU-Kommission hat außerdem eine Vereinbarung mit der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) unterzeichnet. Sie fördert darunter den Ausbau der Covid-19-Testkapazitäten in der EU mit 35,5 Mio. Euro über das EU-Soforthilfeinstrument ESI. Die Mittel werden für die Ausbildung des Personals zur Entnahme und Analyse von Proben und Tests, insbesondere unter Verwendung mobiler Ausrüstung, verwendet.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: „Tests geben uns Auskunft darüber, wie weit und wo das Virus verbreitet ist und wie sich die Ausbreitung entwickelt. Sie sind ein entscheidendes Instrument, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen. Um die Koordinierung der Testmethoden in der EU zu verbessern, geben wir den Mitgliedstaaten heute Leitlinien für den Einsatz von Antigen-Schnelltests an die Hand, um Covid-19-Ausbrüche besser bewältigen zu können. Effizientes Testen setzt auch voraus, dass wir über die notwendigen Ressourcen verfügen, weshalb wir heute auch unsere Unterstützung zur Erhöhung der Testkapazität der Mitgliedstaaten verstärken. Unterstützung und Solidarität sind der Schlüssel zur Überwindung dieser Pandemie.“
Die Empfehlung gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Einsatz von Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Virus unter bestimmten Bedingungen an die Hand. Dazu gehören Situationen, in denen eine schnelle Identifizierung infizierter Personen das Management von Ausbrüchen und die regelmäßige Überwachung von Hochrisikogruppen, wie medizinisches Personal oder in Altenpflegeheimen, erleichtert. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, zusätzlich zu den RT-PCR-Tests Antigen-Schnelltests durchzuführen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, Infektionen nachzuweisen und Isolations- und Quarantänemaßnahmen einzuschränken. Die gegenseitige Anerkennung der Testergebnisse ist von größter Bedeutung, um den grenzüberschreitenden Verkehr, die Rückverfolgung grenzüberschreitender Kontakte und die Behandlung zu erleichtern. Den Mitgliedstaaten wird dringend empfohlen, die Testergebnisse für Antigen-Schnelltests, die die Kriterien der Empfehlung erfüllen und von zugelassenen, in Betrieb befindlichen Testeinrichtungen in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, gegenseitig anzuerkennen. Das kann in Zeiten begrenzter Testkapazitäten zum freien Personenverkehr und zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beitragen.
Die Zusammenarbeit mit der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften steht den EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich über die nationale Rotkreuzgesellschaft offen. Sieben Mitgliedstaaten haben sich zur Teilnahme entschlossen: Österreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Portugal und Spanien.
Hintergrund
Die Pandemie hat gezeigt, dass die Abwehrbereitschaft verbessert und grenzüberschreitende Bedrohungen sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten wirksamer bewältigt werden müssen. Schnelle und genaue Tests sind der Schlüssel zur Bekämpfung von Covid-19. Die EU-Kommission hat die Forschung und Entwicklung solcher Tests unterstützt und wird ein gemeinsames Beschaffungsverfahren für Schnelltests einleiten. 100 Mio. Euro werden zur Unterstützung der Mitgliedstaaten aus dem Soforthilfeinstrument für Soforthilfe zur Verfügung gestellt.